Immobilien - Kauf in Sicht ! Pflichteil umgehen ? Und wie selbst absichern ? Erbrecht
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Immobilien - Kauf in Sicht ! Pflichteil umgehen ? Und wie selbst absichern ?


19.08.2009 22:34 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Simone Sperling




Hallo guten Abend !

Wir haben hier ein kleines Problem , das wir in den nächsten TagenWochen Regeln sollten .

Ich und meine Freundin ( nicht verheiratet+kinderlos ) möchten uns in den nächsten Tagen / wochen ein kleines Häuschen kaufen .

Ich habe allerdings aus 1 . Beziehung ein uneheliches Kind , und möchte umgehen , das diese später an diesem Haus etwas Erbt .

Weiter möchte ich aber auch unser Verhältniss ( Ich und meine Freundin ) geregelt haben , so das jeder trotzdem das gleiche Recht an diesem Haus hat . ( Wir zahlen zusammen , daher wollen wir auch gleiche Rechte )

Wie allso müßen wir vorgehen ? Was müssen wir tun ?

1. Wie kann ich das Erbrecht für meine Tochter umgehen ?

2. Wie sind wir beide ( Ich und Freundin ) Rechtlich gleich abgesichert ?

3. Was kann man beim Notar schreiben lassen ? ( Falls Beziehung nicht halten sollte )

4.Wie läuft das bei eventuellem Todesfall ?

usw


Wie kann man diese viele Punkte unter einen Hut bringen ?

Danke schon mal für Ihre Bemühungen .




Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 8 weitere Antworten zum Thema:
Pflichteil Kauf
24.08.2009 | 21:25

Antwort

von

Rechtsanwältin Simone Sperling
307 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

1) Regelung zum Hauskauf

Ihre Vorstellungen sollten Sie im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag beim Notar festhalten. Denn eine privatschriftliche Vereinbarung hat bei Immobilien keine Wirkung.

2) erbrechtliche Regelung

Die erbrechtlichen Regelungen müssten zu ihrer gegenseitigen Wirksamkeit in einem Erbvertrag gem. §§ 2274 ff BGB erfolgen, da Sie nach dem Sachverhalt nicht verheiratet sind. Es bedarf hier ebenso die Hinzuziehung eines Notars gem. § 2276 BGB.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht

Enderstr. 59
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