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Nachweis über alleiniges Sorgerecht


11.08.2009 11:47 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Dame oder Herr,

zur Einrichtung eines Sparkontos für meine Tochter benötigt
die Bank eine rechtsgültige Bescheinigung, dass ich das
alleinige Sorgerecht habe.

Wo kann ich eine solche Bescheinigung erhalten und was
muss ich beachten, damit sie rechtsgültig ist?

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Böing
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 217 weitere Antworten zum Thema:
Sorgerecht alleiniges
11.08.2009 | 12:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage darf ich anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten, wobei ich davon ausgehe, dass Sie tatsächlich das alleinige Sorgerecht für Ihre Tochter haben:

Wird das Kind in einer Ehe geboren, so besteht zunächst ein gemeinsames Sorgerecht. Dieses kann duch übereinstimmende Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder auf Antrag durch das Familiengericht abgeändert werden. Ich gehe aber mangels entsprechender Angaben davon aus, dass keine familiengerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht und auch keine schriftliche Urkunde des Jugendamtes über das Sorgerecht vorliegt.

Ist das Kind nicht in einer Ehe geboren, so steht das alleinige Sorgerecht der Mutter zu, wenn dem Vater das Sorgerecht nicht ausdrücklich miteingeräumt wird.

Haben Sie danach das alleinige Sorgerecht, so erhalten Sie eine Bescheinigung darüber bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt. Sie sollten dafür die Geburtsurkunde Ihrer Tochter dabei haben.

Möglicherweise können Sie diese Bescheinigung auch telefonisch anfordern und die Urkunde per Fax oder Mail dem Jugendamt vorlegen. Dies sollten Sie telefonisch bei Ihrem Jugendamt einfach erfragen.

Ich hoffe, Ihre Anfrage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Kiel

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