365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
210 Besucher | 1 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Schadensersatz » Berechnung der Schadenshöhe
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Schadensersatz » Berechnung der Schadenshöhe

Berechnung der Schadenshöhe


08.08.2009 14:12 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 2 Stunden

Ich bin im Eigentum eins Tiefgaragenteils (Brandabschnitt). Dieser ist unvermietet. Davor befindet sich ein weiterer Abschnitt im Fremdeigentum. Ich habe dort Geh/Fahrrechte.
Die Nutzung meines Abschnitts wurde mir untersagt. Grund war,das der Eigentümer des vorgelagerten Abschnitt zwingende Brandschutzauflagen nicht erfüllt. Bisher war mir das egal, da ich meinen Abschnitt ebenfalls nicht nutze. Nun habe ich einen Käufer für meinen Garagenabschnitt. Der kauft aber nur, wenn ich kurzfristig die Nutzung herstelle. Ich möchte nun den Eigentümer des anderen Abschnittes auffordern, schnellstens die Brandschutzauflagen zu erfüllen, damit mein Abschnitt benutzbar und damit verkäuflich wird.
Falls dieser sich weigert möchte ich Schadenersatz androhen. Wie könnte die Höhe berechnet werden?
08.08.2009 | 15:28

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sofern der Eigentümer des vorgelagerten Abschnitts die ihm obliegenden Brandschutzauflagen schuldhaft nicht erfüllt und Sie deswegen Ihren Garagenabschnitt nicht verkaufen können, kann Ihnen ein Schaden in Höhe des nicht realisierten Kaufpreises als entgangenen Gewinn im Sinne von § 252 BGB zustehen. Sie müssen darlegen und beweisen können, dass der Schaden tatsächlich in dieser Höhe besteht, wobei als Anhaltspunkt die für vergleichbare Garagenplätze in der Umgebung erzielten Kaufpreise herangezogen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

345 Bewertungen
FACHGEBIETE
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht