Vorwurf der Urkundenfälschung
07.08.2009 11:36 |
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Hochschule, Prüfungen
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Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,
Ich werde ihnen erstmal meine Fall schildern und dann habe ich ein paar Fragen dazu.
Ich studiere im fünften Semester und beziehe BaföG. Dafür muss man jedes Semester seinen Leistungsstand durch Formblatt 5 von der Uni nachweisen lassen.
Ich bin nicht auf dem aktuellen Leistungstand und mir fehlt noch eine Klausur, die ich noch nicht bestanden habe und so änderete ich in einem Anfall von Panik ein Schreiben der Uni ab, so das da nun stand, hätte die Klausur bestanden und gab es so im Sekretariat der Uni ab, um mein Formblatt5 für das Amt ausfüllen zu lassen.
Ich handelte aus Angst kein BaföG mehr zu bekommen und so mein Studium, welches das teuertsste ist welches es gibt, nicht mehr weiterführen zu können, da weder ich noch meine Eltern in der Lage sind mir dieses zu finanzieren.
Das Ganze flogt nun Uniintern auf und ich hatte ein Gespärch bei Prodekan.
Ich darf weiterstudieren, aber es soll zur Anzeige kommen.
Nun komme ich zu meinen Fragen, diesbezüglich:
1. Mit welchen Folgen kann ich jetzt rechnen? Man sagte mir was von einer Vorladung zur Polizei die vielleicht folgen könnte. Wie verhät man sich da?
2. Ich bin wie erwähnt armer Student. WIe kann man sich da eine Anwalt leisten? Gibt es da besondere Konditionen und was ist mit Prozeßkosten?
3. Was für Strafen könnten auf mich zu kommen?
Haben sie vielen Dank im vorraus für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen









