Hartz4-Antrag aber Antrag auf EU-Rente
| 19.09.2005 22:33
| Preis:
***,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
hallo und guten abend,
ich benötige wieder ihre hilfe. ich bin grade beim ausfüllen unseres hartz4 antrages. leider komme ich trotz langer arbeit auch dahin. ich bin 56 jahre habe einen eu-rentenantrag gestellt und warte jetzt noch auf den sozialgerichtstermin. beim ausfüllen des hartz4 antrages wird die frage gestellt ob ich noch mehr als 3 stunden arbeitsfähig bin. nun meine frage? was mache ich richtig. wenn ich mit nein antworte da ich ja einen rentenantrag gestellt habe, dann bekomme ich angeblich kein hartz4 geld. da es mir dann angeblich nicht zusteht. wenn ich mit ja antworte um algII zu bekommen, dann macht mir die bfa probleme da ich ja nun doch arbeitsfähig bin. aber ohne geld kann ich nicht überleben. irgendwie beisst sich der hund selber in den schwanz. ich wäre ihnen dankbar wenn sie mir das etwas genauer erklären. ich verzweifel bald mit diesen vielen fragen.
ober bin ich dann ein sozialfall wenn ich nicht zu hartz4 gehöre. sorry für meine ausdrucksweise aber ich blicke selber nicht mehr durch. vielen dank für ihre mühe
Trifft nicht Ihr Problem?
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Antrag
19.09.2005 | 23:33
Antwort
von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Rehr geehrter Ratsuchender,
die seit dem 01.01.2001 eingeführte Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte täglich nur noch weniger als drei Stunden erwerbstätig sein kann.
Auf der anderen Seite müssen Sie für "HartzIV" Erwerbsfähig sein, und zwar über drei Stunden.
Da Sie Letzteres nach Ihrem Vorbringen aber nicht sind, werden Sie beim Ausfüllen des Antrages nicht umhinkommen, dieses wahrheitsgemäss anzugeben, selbst auf die Gefahr hin, dass die Leistung dann versagt wird. Ein wahrheitswidriges Ausfüllen -sosehr es menschlich nachvollziehbar sein kann- wird aber rechtlich erhebliche Nachteile für Sie nach sich ziehen.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Lösung mitteilen zu können; aber an dem wahrheitsgemässen Ausfüllen werden Sie nicht vorbeikommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller
20.09.2005 | 08:57
hallo und guten tag,
danke für ihre antwort. wenn es möglich ist, möchte ich noch eine nachfrage stellen. wenn ich dann kein hartz4 geld bekomme, was bekomme ich dann ?? ich denke ich bin dann ein sozialfall. aber was steht mir dann zu ?? ich hoffe sie können mir noch einmal helfen. vielen dank für ihre mühe.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
20.09.2005 | 10:48
Hier werden Sie einen Anspruch auf Sozialgeld haben, welches nach Höhe und Struktur der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII entspricht. Dazu sollten Sie einen Antrag geleistet nach § 37 SGB II stellen.