Mündlicher Vertrag? Maklercourtage bei privatem Immobilienverkauf?
21.07.2009 11:18 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Von einer Arbeitskollegin erhielt ich vor einem halben Jahr die Info, dass Ihr Mann Immobilienmakler wäre. Da wir ein Haus suchen, habe ich angedeutet, wenn er mal was hätte, könnte er uns ruhig mal anrufen. Das hat er gleich am selben Tag getan und uns ein Haus vorgeschlagen. Er wollte uns ein Expose zuschicken, was wir ablehnten, weil uns das Haus zu teuer war. Er hat es trotzdem per Post geschickt. Wir haben es weggeschmissen und seitdem keinerlei Kontakt mehr mit dem Makler gehabt.
Nun soll das Haus privat verkauft werden (das Angebot stand in der Zeitung) und wir könnten es zu einem günstigeren Preis bekommen. Bei der Besichtigung haben wir erfahren, dass der Makler sich von den Verkäufern vor einem halben Jahr eine Kundenschutzerklärung hat unterschreiben lassen, dass sie das Haus nicht an uns verkaufen dürfen (sie haben es blanko unterschrieben, und er hat nachträglich unsere Namen eingetragen!), und das ganze, obwohl die Verkäufer keinen Maklervertrag mit ihm abgeschlossen haben. Jetzt haben wir Angst, dass er von uns die Maklercourtage fordern könnte, wenn wir das Haus kaufen würden. Zu den Verkäufern hatte er gesagt, dass wir seine Kunden wären und wir einen mündlichen vertag mit ihm hätten. Doch wir wissen gar nichts von einem Vertrag und ein Vertrag kommt doch nur zustande, wenn beide Seiten auch davon wissen oder? Außerdem hatten wir nie wieder Kontakt zu ihm, weder haben wir das damalige Angebot abgelehnt, noch hat er nachgefragt, das war ja auch nicht nötig, weil wir von vornherein klargestellt haben, dass er uns das Expose nicht zuschicken braucht.
Wir haben uns überlegt, ob wir vielleicht dem Makler ein Einschreiben / Rückschein schicken, in dem wir klarstellen, dass wir nichts von einem Vertrag wissen und auch keinerlei Aktivitäten hinsichtlich der Immobiliensuche von ihm wünschen. Theoretisch könnte er unsere Immobiliensuche ja überall untermauern, in dem er zu allen privaten Anbietern fährt und sich eine Kundenschutzerklärung ergaunert! Wie stehen denn unsere Chancen, die Immobilie unbeschadet kaufen zu können? Wie lange gilt denn eine solche Kundenschutzerklärung? Gibt es ein paar Tricks, wie wir die umgehen könnten?
Vielen Dank.
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