Pflichtteilanspruch/Pflichtteilergänzungsanspruch
Laut Testament der Erblasserin wurden 3 erben eingesetzt, die weder zur Erblasserin noch untereinander verwandtschaftliche Verhältnisse haben. Die einzige gesetzliche Erbin (die Enkelin) wurde hiermit enterbt!
Als Erbmasse der Erblasserin kam nur Geld in Frage (in Form von Sparbüchern)
Alle Sparbücher zusammen ergaben einen Betrag von ca. 40.000,-€. Zur Auszahlung der Gelder bei der Sparkasse waren alle 3 Erben anwesend. Hier stellte sich heraus, dass 1 Sparbuch dem Erben 3 bereits im Jahre 2000 vom Erblasser für den Todesfall überschrieben worden war (von der Sparkasse uns so genannt: Verfügung zugunsten Dritter). Auf diesem Sparbuch befanden sich ca. 10.000,-€. Laut der Sparkassenangestellten gehört dieses Sparbuch nicht zur Erbmasse und wurde dem Erben 3 in voller Höhe übergeben (10.000,-€). Erben 1 und 2 akzeptierten das, da sie keine Rechtsexperten sind!
Die restlichen ca. 30.000,-€ wurden danach unter den 3 Erben zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Beim Verlassen der Sparkasse hatten die 3 Erben erhalten:
Erbe 1: 10.000,-€ (ich selbst)
Erbe 2: 10.000,-€
Erbe 3: 20.000,-€
Im April 2009 meldete sich die gesetzliche Erbin (Enkelin) über ihren Rechtsanwalt und machte ihren Pflichtteil geltend.
Im Schriftverkehr zwischen dem Anwalt und mir (von der Erbengemeinschaft als Schriftführer gewünscht) wurden die Verhältnisse dargelegt. Im Ergebnis all dessen teilte uns der RA der Enkelin mit, dass sich die Ansprüche der Enkelin auf ca. 20.000,-€ belaufen. Begründet wird dieser Anspruch, dass der Enkelin die Hälfte der Erbmasse zusteht. Weil das an den Erben 3 übergebene Sparbuch über 10.000,-€ innerhalb der letzten 10 Jahre (im Jahre 2000) überschrieben worden ist, zählt es als Geschenk und muß der Erbmasse hinzugezählt werden. Dementsprechend ergibt sich 40.000,-€ : 2 = 20.000,-€. Bis hierhin ist alles klar, oder gibt es hier auch schon rechtliche Bedenken?
Mit der Terminstellung für die Zahlung dieses Pflicht/Pflichtteilergänzungsanspruches habe ich ein Schreiben an die beiden Miterben verfasst (die Erben wohnen nicht in der gleichen Stadt) und ihnen einen Vorschlag gemacht, wer wieviel an die Enkelin zahlen muss. Bei meinen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass jeder 50% des geerbten oder zugewiesenen Geldes an die Enkelin zahlt, um damit deren Ansprüche zu befriedigen. Hiernach wäre zu zahlen:
Erbe 1: 5.000,-€
Erbe 2: 5.000,-€
Erbe 3: 10.000,-€
Leider kam mein Vorschlag bei Erben 3 nicht als annehmbar an. Erbe 3 sagte mir nicht, dass er mit meinem Vorschlag nicht einverstanden ist, sondern suchte einen RA auf, der mir am Tag des Termins für die Zahlung der Gelder an die Enkelin einen Brief schickte, wo er darlegte, dass mein Vorschlag unrealistisch sei. Er legte dar, dass die Gesamtsumme des Erbteiles der Enkelin in Höhe von 20.000,-€ durch 3 geteilt werden müßte und dementsprechend jeder der 3 Erben jetzt knapp 7.000,-€ zu zahlen hätte. Ich muß aber nochmals erwähnen, dass Erben 1 und 2 nicht von der Gesamtmasse von 40.000,-€ etwas abbekommen haben, sondern nur von 30.000,-€! Nach dieser Rechnung wäre as also so, dass die Erben 1 und 2 je ca. 66% ihres erhaltenen Erbteils und Erbe 3 nur ca. 33% seines erhaltenen Geldes abgeben müßten. Kann das rechtens sein?
Von mir wurden die dem Vorschlag entsprechenden 5.000,-€, vom Erben 3 ca. 7.000,-€ überwiesen. Die vom Erben 2 gezahlte Summe entzieht sich meinen Kenntnissen.
Inzwischen hat sich der RA der Enkelin gemeldet und verzeichnet eine Fehlsumme, die er gerichtlich einklagen will. Vorerst stellt er einen neuen Termin bis Ende Juli 09, bis zu dem er den Eingang des fehlenden Geldes fordert. Er weist darauf hin, dass es nicht seine Sache ist, wenn sich die Erbengemeinschaft intern auseinandersetzen muss!
Hier meine abschließenden Fragen:
- Wenn das Sparbuch des Erben 3 zur Gesamtmasse des Erbgutes hinzugerechnet wird, hätte diese Summe nicht auch bei der Aufteilung unter die 3 Erben mitzählen müssen?
- Welcher Weg wäre möglich, die Restansprüche der Enkelin zu befriedigen?
- Welcher Weg wäre der beste zur Lösung des Streits in der Erbengemeinschaft? Lohnt sich der Weg, gegen den Erben 3 zu klagen? Wer zahlt die Gerichtskosten bei einem möglichen Sieg der Erben 1 und 2?
Bitte nennen Sie mir auch die gesetzlichen Grundlagen für Ihre Antworten!




