17.07.2009 | 12:18
Antwort
von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Meine Mieterin erklärt mir, dass ihr Freund zu ihr gezogen sei.
Dazu ist der Mieter auch verpflichtet. Wenn der Mieter eine weitere Person mit in die Wohnung aufnimmt, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden und dieser muss zustimmen.
2. Kann/ sollte ich ihn als zweiten Mieter in den Vertrag aufnehmen?
Sie können den „Neuen" mit in den Mietvertrag aufnehmen und sollten dies auch tun. Dies zumindest dann, wenn Sie den „Neuen" als Mieter und nicht nur als Dauerbesucher handhaben wollen.
Schon zur Sicherheit für alle beteiligten Parteien sollte der neue Mieter aber in den Mietvertrag aufgenommen werden.
3. Kann / sollte die Miete geändert werden,
Die Miete kann nicht ohne Weiteres erhöht werden. Insbesondere stellt der Einstieg eines neuen Mieters in ein bestehendes Mietverhältnis keinen solchen Grund dar.
Hier können / müssen die Betriebs- und
Nebenkosten umverteilt und neu berechnet werden und diese Kosten gegebenenfalls erhöht werden.
Die Miete kann nur einvernehmlich mit den beiden Mietern erhöht werden. Ein Anspruch des Vermieters besteht nicht,
§ 557 Absatz 1 BGB.
4. gibt es ggf. hierfür Regeln,
Nein. Sie können hier lediglich eine solche Regelung in den Mietvertrag aufnehmen, wenn die Mieter zustimmen,
§ 557 Absatz 1 BGB.
5. wäre ggf. der Mieterstatus für die Möglichkeit der Erhöhung maßgebend?
Nein. Gründe für eine
Mieterhöhung finden sich in den
§§ 558 ff. BGB.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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