Unterhalt für volljähr.Tochter nach abgeschl.Berufsausbildung für Studium
16.07.2009 16:01 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Anwalt,
ich bin geschieden und habe 2 Kinder die bei der Mutter leben. Sohn 13 Jahre, Tochter 21 Jahre.Für den Sohn zahle ich noch Unterhalt. Die Tochter hat nach dem Abitur eine Ausbildung als Groß-u.Außenhandelskauffrau begonnen, welche sie im März nächsten Jahres beenden wird.Ob sie übernommen wird steht nicht ganz fest, sie hat aber gute Chanzen.Für sie zahle ich keinen Unterhalt mehr weil ihr Nettoverdienst bei 700 € liegt. Nun hat mir meine Tochter eröffnet das sie keine Lust hat schon arbeiten zu gehen und das Leben erst mal genießen will. Sie hat vor, für 1 Jahr nach Australien zu gehen (work&travel) und danach zu studieren. Nach ihren Aussagen "irgend etwas" in der Richtung Wirtschaft,Informatik,BWL, VWL oder Investmentmanagement. So genau weiß sie es noch nicht.
Nun meine Fragen:
1. Muß ich den Auslandsaufenthalt finanzieren?
2. Inwieweit muß ich nach einer abgeschlossenen Ausbildung nach einem Jahr Auslandsaufenthalt noch ein Studium finanzieren ?









