Schwarzbau/ Rheinland Pfalz Baurecht, Architektenrecht
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Schwarzbau/ Rheinland Pfalz


| 16.07.2009 07:07 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Wir haben unser Traumhaus gefunden. Leider ist dieses 1970 schwarz gebaut worden. Zwar wurden Bauanträge eingereicht, aber nicht bewilligt. Der Bau fand aber trotzdem statt. In unmittelbarer Nähe wurden noch 2 weitere Wohnhäuser gebaut, eines mit Baugenehmigung und das andere mit Genehmigung, aber an anderer Stelle. Zu allem Überfluss wurde dieses Gebiet nachträglich zum Naturschutzgebiet. Es gibt eine offizielle Anschrift, Kanalan- schluß, Elektrizität, Post und Müllabfuhr. Selbst eine Löschübung wurde erfolgreich absolviert. In den 80er Jahren wurde das Wohnhaus mit einem Walmdach ergänzt, alles ohne Abrissverfügung, immer nur mit der Drohung. Der Landrat sagt er duldet das Gebäude und gibt Bestandsschutz, allerdings sagt der Leiter vom Bauamt er will das Haus abreißen lassen. Die jetzige Besitzerin ist alt und inzwischen Witwe, sie möchte aus gesundheitlichen Gründen verkaufen und sagt es war bisher noch kein Bagger da, aber . . . . . .
Gibt es ein Recht auf schriftlichen Bestandschutz nach über 40 Jahren??? Das es keine nachträgliche Baugenehmigung gibt ist uns klar. Wir wollen das Haus gerne kaufen, die Umgebung nicht verändern, aber sicher sein das nicht nach dem Kauf die Bagger da sind ((-;

16.07.2009 | 08:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchende,


um es vorweg zu nehmen: Einen Schutz, dass die Behörde nicht eingreift, gibt es nicht, so dass die Gefahr, dass "der Bagger vor der Tür steht" in der Tat besteht.

Einen Bestandsschutz für den Schwarzbau allein durch Zeitablauf gibt es nicht. Auch das bisherige bloße Nichteinschreiten der Behörde führt - auch nach einem solch langen Zeitraum - nicht dazu, dass die Behörde nicht einschreiten kann und darf.


Da es hier auch die Aussage gibt, dass der Rückbau kommen wird, können Sie auch nicht auf einen besonderen Vertrauensschutz hoffen. Denn gerade dieses Vertrauen wurde mit einer solchen Aussage nicht geschaffen, da die Behörde eben nicht zweifelsfrei deutlich gemacht hat, dass sie nicht gegen den Schwarzbau vorgehen will. Vielmehr wurde deutlich gemacht, dass dieses der Fall sein soll, so dass das Gegenteil geschaffen worden ist.

Derzeit befindet sich der Schwarzbau also allein im Bereich der Duldung, was zur Folge hat, dass es durchaus möglich ist, dass der Abriss/Rückbau angeordnet wird, und das Traumhaus zum Albtraumhaus wird.

Gerade aufgrund der Aussage des Leiters des Bauamtes, dass vorgegangen werden wird, zeigt deutlich, dass die Gefahr wohl nicht zu unterschätzen ist, solange Sie nichts Gegenteiliges SCHRIFTLICH haben.

Daher kann man Ihnen nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nur raten, von dem Objekt Abstand zu nehmen.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Nachfrage vom Fragesteller 16.07.2009 | 12:44

Wenn ich also vom Leiter des Bauamtes, der bisher wehement gegen das Wohnhaus interveniert, einen schriftlichen Bestandsschutz erhalte, dann sind wir sicher?????

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.07.2009 | 12:59

Sehr geehrte Ratsuchende,


in Bezug auf den Bestandschutz nicht. Dort würde eine Sicherheit nur durch nachträgliche Baugenehmigung eintreten.

Aber in Bezug auf den Vertrauensschutz würde sich dann etwas ändern: Zwar wäre - wenn die nachträgliche Genehmigung fehlt - es noch als Duldung zu betrachten; allerdings könnte die Behörde nur dann den Abriss/Rückbau im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens durchsetzen. Und dieses Ermessen würde dann eben anhand eines schriftlichen Bestandschutzes gegen Null tendieren, so dass es der Behörde nahezu unmöglich gemacht werden würde, dann eine solche Verfügung durchzusetzen.

Nur sollten Sie sich dann nicht nur vom Leiter des Bauamtes dieses schriftlich bestätigen lassen, sondern auch vom Landrat. Denn auch dort gibt es offenbar bisher nur eine mündliche Zusage, die aber dann nicht verbindlich wäre.

Ohne schriftliche Bescheinigungen beider Ämter werden Sie nicht auf den besonderen Vertrauensschutz zurückgreifen können.


Aber - um es nochmals ganz deutlich zu machen - eine 100%ige Sicherheit gibt es nur durch nachträgliche Baugenehmigungen.

Auch bei schriftlichen Bestandschutzzusagen, bleibt ein gewisses, wenn auch dann nahezu bei Null liegendes, Restrisiko. Wollen Sie dieses Risiko tatsächlich eingehen, sollte das dann zumindest bei den Preisverhandlungen mit einfließen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung des Fragestellers 2009-07-16 | 13:52


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