Notargebühren bei der Adoption eines minderjährigen Kindes
06.07.2009 21:11 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Guten Tag,
wir adoptieren ein minderjähriges Kind aus dem Ausland.
Dafür benötigten wir u.a. eine notarielle Beglaubigung unserer Unterschriften unter einer Selbstauskunft über unsere Einkünfte im Jahr 2008 und unser Vermögen sowie eine Beurkundung über den Besitz von zwei Eigentumswohnungen. Da kommt ein vierstelliger Betrag zusammen, die Apostillierung kosten noch einmal genau so viel.
Nun gibt es in § 30 Absatz 3 Satz 2 der Kostenordnung für Notare Sonderkonditionen für die Gebühren im Rahmen der Adoption eines minderjährigen Kindes.
Treffen diese nicht auch in unserem Fall zu oder verstehe ich da etwas falsch?
Ist es also sinnvoll, gegen die fest gesetzten Gebühren Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank









