Asbestdächer Bestandsschutz und Arbeiten daran ?
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Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Sehr geehrte Anwälte,
wäre es rein theoretisch verboten bzw. eine Ordnungswidrigkeit nach den allgemeinen Richtlinie der Handwerker, hier ein Eternitdach mit Asbest mit einem Besen von Moos zu befreien ?
Wie hoch wären die Strafen, muss danach das ganze Dach runter, gibt es ein Busgeld und insbesondere, welches und wie hoch ist nach dem Gesetz das Busgeld ?
Wenn man eine Firma beauftragt und diese beispielsweise wusste,(weil evtl. dies im Vorfeld durch den Bauherr schon abgeklärt wurde) dass das Dach dicht ist und es nur noch daran geht, hier eine Bestätigung der Dichtigkeit des Daches einzuholen ( weil bsp. durch eine Plane in den Garagen der Eindruck von Feuchtigkeit erweckt wurde) man aber selber für Reinigungen oder gar Reparaturen nur richtige Firmen genommen hätte und in einem Auftrag auch nirgends steht, dass man die Firma beauftragt hier zu reparieren, geschweide denn zu reinigen ?
Wenn also dort nur steht, dass eine Bestätigung erfolgen soll, weil man einem Mieter mitgeteilt hat, dass das Dach repariert wird, dieses aber dann doch dicht ist und die Firma nur die Dichtigkeit nochmal bestätigen soll.
Wenn dann z.b von der Firma auch noch per Fax ein falsches Ausführungsdatum genannt wird und man garnicht dabei sein konnte um die Arbeiten zu kontrollieren, wäre man dann für die Ausführungen in diesem Beispielsfall, wenn überhaupt, haft bar ?
Vielen Dank
Daher u.a meine Fragen, wer ist verantwortlich, ist das Fegen überhaupt verboten und ist man verantwortlich, wenn man garnicht vor Ort sein konnte und die Firma eigenmächtig hier reinigt, obwohl dies so nicht abgesprochen wurde und dies schritlich so auch nicht erwähnt wird ?
Da bislang öfter meine niedrigen Angebote bei FEA hier bemängelt wurden, möchte ich jetzt mal die Quelle nennen.: FEA
Und ich zitiere " m Rechtsgebiet Bau-, und Architektenrecht ist das Durchschnittsgebot bei einfachen Fragen €39.
Um eine schnelle und ausführliche Antwort zu erhalten empfehlen wir einen Einsatz von mindestens €49...."
Ich bitte daher unter Grundlage und Nennung der Vorschriften hier eine fundierte nach den Gesetze zu gebende Antwort zu verfassen.
Ich gehe davon aus, dass dieses Thema hier Routine ist und werde dementsprechd den Betrag hier einsetzen.
Bestandsschutz Arbeiten
Eingrenzung vom Fragesteller
05.07.2009 | 22:57









