Trunkenheitsfahrt 1,22 0/00
| 05.07.2009 18:00 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich wurde am 22.06.2009 mit 1,22 Promille beim Führen eines Motorrollers ertappt. Ich hatte erhebliche Ausfallerscheinungen und bin Schlangenlinien gefahren.Für dieses Fehlverhalten gibt es keine entschuldigenden Argumente.Mein Nettoeinkommen beträgt 1.190,00€ und ich muss monatlich 295,00€ Unterhalt bezahlen.
1986 wurde ich schon einmal mit 1,1 Promille erwischt.
Nun habe ich zwei Fragen:
Mit welcher Strafe muss ich rechnen (ca. von bis ohne Rechtsverbindlichkeit)
Ist mein Vergehen von 1986 noch registriert und hat dies Auswirkungen auf mein Strafmaß?
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlilchen Grüßen
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