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Eheschliessung durch Drohung und geistige Unzurechnungsfähigkeit


28.06.2009 21:53 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Bruder (23) wird am kommenden Freitag Standesamtlich heiraten.
Die Hochzeit findet unter Androhung eines Selbstmordes durch die !Zunünftige statt.
Zudem hat die Frau psychische Probleme und soll sich anscheinend in Therapie befinden.
Meine Mutter wird seid Anfang der Beziehung (seit 3 Jahre) belästigt (Psychoterror), telefonisch, persönlich und per SMS.
Mein Bruder will die Eheschliessung durchführen weil er Angst hat dass die Drohungen wahrgemacht werden.
Sie hat schon ihm gegenüber Gewalt angewendet.
Vor 2 Wochen gebrochene Nase.
Mein Bruder denkt er kann die Ehe kurz nach dem Vollzug anulieren.

Wir wissen nicht was wir dagegen unternehmen sollen.
Vor allem befürchten wir dass sie unsere Familie Schaden zufügen möchte.

Können Sie uns hierzu zu Rat geben.

Vielen Dank

mit freundlichen Grüßen
I. C.
28.06.2009 | 22:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:

Ihr Bruder sollte die Ehe nicht schließen, denn die Anulierung der Ehe ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, die er nachweisen müsste: Arglistige Täuschung, Betrug oder Gewalt.

Selbst wenn er diese Voraussetzungen nach Eheschließung beweisen könnte, so ist nicht garantiert, dass er mit dem Antrag auf Anulierung der Ehe bei Gericht durchdringen wird. Im Übrigen wird Ihr Bruder auch davon ausgehen können, dass seine "Zukünftige" einer Anullierung der Ehe ebenfalls widersprechen wird und mit Drohungen oder gar Gewalt reagieren wird.

Es ist daher unbedingt zu raten, die Ehe erst gar nicht einzugehen und stattdessen gegen die Drohungen der Frau vorzugehen.

Fremd- oder Eigengefährdung aufgrund psychischer Erkrankung sind durchaus ein Grund für eine Zwangs-Einweisung in eine psychiatrische Klinik.

Darüber hinaus bestehen auch zivilrechtliche Möglichkeiten, sich den Drohungen der Frau zu widersetzen. So könnte Ihr Bruder eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirken, dass sie sich ihm nicht mehr nähern darf und keinen Kontakt mehr zu ihm aufnehmen darf.

Ich empfehle Ihrem Bruder einen Anwalt vor Ort aufzusuchen und die empfohlenen Schritte zu veranlassen bzw. konkret prüfen zu lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt





Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Nachfrage vom Fragesteller 28.06.2009 | 22:30

Was ist wenn er Angst, bzw. nicht den Mut hat eine "NEIN" zur Hochzeit auszusprechen.
Oder zum ANwalt gehen.

mfG
I.C.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 28.06.2009 | 22:37

Vielen Dank für die Nachfrage.

Wenn Ihr Bruder sich nicht helfen lassen möchte und er auch nicht den Mut findet, die Hochzeit abzusagen, ist er nach dem "Ja-Wort" rechtskräftig verheiratet.

Dann bleibt nur der Versuch, die Ehe im Nachhinein anullieren zu lassen oder die spätere Scheidung (nach Einhaltung eines Trennungsjahres).

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

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