28.06.2009 | 22:15
Antwort
von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:
Ihr Bruder sollte die Ehe nicht schließen, denn die Anulierung der Ehe ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, die er nachweisen müsste: Arglistige Täuschung, Betrug oder Gewalt.
Selbst wenn er diese Voraussetzungen nach Eheschließung beweisen könnte, so ist nicht garantiert, dass er mit dem Antrag auf Anulierung der Ehe bei Gericht durchdringen wird. Im Übrigen wird Ihr Bruder auch davon ausgehen können, dass seine "Zukünftige" einer Anullierung der Ehe ebenfalls widersprechen wird und mit Drohungen oder gar Gewalt reagieren wird.
Es ist daher unbedingt zu raten, die Ehe erst gar nicht einzugehen und stattdessen gegen die Drohungen der Frau vorzugehen.
Fremd- oder Eigengefährdung aufgrund psychischer Erkrankung sind durchaus ein Grund für eine Zwangs-Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
Darüber hinaus bestehen auch zivilrechtliche Möglichkeiten, sich den Drohungen der Frau zu widersetzen. So könnte Ihr Bruder eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirken, dass sie sich ihm nicht mehr nähern darf und keinen Kontakt mehr zu ihm aufnehmen darf.
Ich empfehle Ihrem Bruder einen Anwalt vor Ort aufzusuchen und die empfohlenen Schritte zu veranlassen bzw. konkret prüfen zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
28.06.2009 | 22:30
Was ist wenn er Angst, bzw. nicht den Mut hat eine "NEIN" zur Hochzeit auszusprechen.
Oder zum ANwalt gehen.
mfG
I.C.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
28.06.2009 | 22:37
Vielen Dank für die Nachfrage.
Wenn Ihr Bruder sich nicht helfen lassen möchte und er auch nicht den Mut findet, die Hochzeit abzusagen, ist er nach dem "Ja-Wort" rechtskräftig verheiratet.
Dann bleibt nur der Versuch, die Ehe im Nachhinein anullieren zu lassen oder die spätere Scheidung (nach Einhaltung eines Trennungsjahres).
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt