Ware zweimal verkauft
24.06.2009 14:00 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ein großes Probleme.
habe im Juni 2008 bei eBay Ware verkauft.
Der Käufer hat auch gezahlt, aber leider die Ware nie von mir bekommen.
Zuerst habe ich die Ware an eine falsche Adresse gesandt, vom versehentlichen Empfänger wieder zurückerhalten und danach ist die ganze Sache einfach im Sande verlaufen.
Nun habe ich anfang Juni 09 die selben Waren wieder bei ebay versteigert. Der Käufer aus 2008 hat sich gemeldet und seine Ware eingefordert:
18.06.:
"Genau die gleichen in der gleichen Mengen hatten Sie mir am 21/06/2008 unter der Artikelnr. 120271847229 ersteigert jedoch niemals geliefert.Auf mails hatten Sie auch nicht reagiert.
Nun liegt es an Ihnen diesen Angelegenheit im Korrekten Rahmen durchzuführen oder aber können Sie sicher sein das es nachfolgen für Sie ergibt.MfG"
und
19.06.:
"jetzt kriegen Sie aerger.Sie bekommen eine Anzeige wegen vorsaetzlichen Betrug. Den ganzen schriftverkehr die wir untereinander hatten wird als Beweismaterial vorgelegt. Wie die Arikeln nach Ihren aussagen aufgetaucht sind, ist nun mit Ihren diesen Wiederersteigerung auch ins Tageslicht geraten."
Habe sogleich die aktuelle Versteigerung storniert um die Ware für den Käufer parat zu haben.
Nun antwortet er seit knapp einer Woche nicht mehr auf meine eMails, in denen ich nach seiner Adresse frage.
In seiner letzten eMail drohte er mir schon mit dem Anwalt und einer Klage wegen vorsätzlichen Betrugs.
Habe nach dieser Auktion in 2008 bis dieses Jahr nichts mehr über eBay verkauft und es ist auch nie ein Anruf oder ein Brief vom Käufer gekommen, in dem er mich in Verzug setzt bzw. mir eine Nachfrist setzt....
Wie soll ich hier weiter vorgehen und gibt es evtl. einen Anwalt der sich auf solche Tatbestände spezialisiert hat?!?
PS: Nun hat sich der Käufer "2009" gemeldet:
24.06.:
"Die ebay Auktion wurde bereits von mir bezahlt und bitte deshalb auch um Lieferung. Sie haben mit der von mir gewonnenen Auktion einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen und ich bitte Sie diesen auch einzuhalten, ansonsten muß ich den Vertrag rechtlich einklagen. Sollten Sie die Ware bis zum 29.06.09 nicht geliefert haben, sehe ich mich gezwungen die Sache meinem Anwalt zu übergeben."
Nun habe ich zwei Mal die gleiche Ware verkauft aber nur einmal die Möglichkeit zu liefern.
Kann ich als Verkäufer von einem Vertrag zurücktreten? Welche weiteren Schritte soll ich unternehmen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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