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Widerruf bei Kreditvertrag


03.09.2005 13:02 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer


| in unter 2 Stunden

Guten Tag!

Wollte spontan in den Urlaub mir fehlte aber das nötige Kleingeld. Hab dann zufällig so ne Anzeige in der Zeitung gesehen nach dem Motto "Bargeld sofort".
Bin dorthin um mir 1500Euro zu leihen.
Dort wurde dann aber über 4Stunden auf mich eingeredet
so das ich denen dann einfach alles Unterschrieben habe.
Bekam dann die 1500Euro auch tatsächlich und konnte gehen.
Allerdings ohne auch nur eine Kopie von den Sachen die ich Unterschrieben habe. Nun 1 Woche später habe ich dann doch noch alle Unterlagen bekommmen und musste feststellen das sich die Kreditsumme auf 16000Euro (hab noch einen anderen kredit der mit zusammen gefasst worden ist) beläuft, mein Konto+Sparbuch bei meiner Bank gekündigt ist und ich ausserdem noch 2 Versicherungen die ich garantiert nicht brauche abgeschlossen hab. Das ist mir alles nicht recht und möchte nun von meinen Widerrufsrecht gebraucht machen. Liege auch noch in der 2 Wochenfrist.

Bei einen Widerruf muss ich die Leistung die ich bekommen habe
ja zurückzahlen. Habe die 1500Euro aber leider nicht mehr!

Daher meine frage: Kann ich trotzdem vom Vertrag zurücktreten und wenn, wie wird das vorrausichtlich ablaufen? Kann das Geld
das ich schon bekommen hab nur in max 100Euro Monatsraten bezahlen (so wie ich es vor hatte)

Und ausserdem möchte ich wissen ob der Kredit dann trotzdem in der Schufa auftaucht und ob ich mich da evtl selber drum kümmern muss

Vielen dank im Vorraus

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 74 weitere Antworten zum Thema:
Kreditvertrag Widerruf
03.09.2005 | 14:27

Antwort

von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer
553 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Frage beantworte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt:


Sie sollten auf jeden Fall unter Ausnutzung der Frist von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen (Zugang beim Darlehensnehmer spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung), und zwar per Einschreiben/Rückschein unter Einbehaltung einer Kopie Ihres Widerrufs.

Zugleich sollten Sie schleunigst die Kündigung Ihrer Bankverbindung rückgängig machen!


Die bereits erhaltenen € 1.500 sind dann natürlich zur sofortigen Rückzahlung fällig.

Auf eine Ratenzahlung muss sich der Darlehensgeber insoweit nicht einlassen.

Nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang des Widerrufs kann er darüber hinaus, wenn Sie die Schuld nicht auf einmal begleichen können, Verzugszinsen geltend machen sowie die Kosten der Rechtsverfolgung (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Gebühren eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens) von Ihnen verlangen.

Wahrscheinlich wird Ihr „Vertragspartner" versuchen, Ihnen erneut einen (kostspieligen) Kredit anzudrehen. Darauf müssen Sie sich wiederum nicht einlassen. Insbesondere haben Sie keinen Zinsausfallschaden zu tragen, soweit dieser über die gesetzlichen Zinsen hinaus geht.

Zunächst sollten Sie aber schleunigst die Kündigung Ihrer Bankverbindung rückgängig machen!


Eine Berichtigung des Schufa-Eintrags können Sie auch ohne Zustimmung des Kreditgebers beantragen (Schufa Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Holding GmbH, Mariendorfer Damm 1-3, 12099 Berlin oder die örtliche Niederlassung).
Ohne Ihr Zutun wird auch ein gekündigter Kredit weiterhin gespeichert bleiben, wenn nicht der Kreditgeber die Auflösung des Vertrags, bzw. die Rückzahlung des Darlehens bei der Schufa bekanntgibt.
Sie sollten daher, sobald Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geklärt sind, dort zunächst eine Selbstauskunft (gegen eine Gebühr von € 7,60) einholen.


Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 03.09.2005 | 17:34

Soweit ich weiß hat der Darlehensgeber als Sicherheit die möglichkeit bei Verzug der Zahlung bei mir eine Lohnpfändung vorzunehmen. Darf er das auch wenn ich den Kreditvertrag widerrufe? Möchte unter keinen umständen das mein Arbeitgeber das erfährt.

Ansonsten vielen dank für die Schnelle und Kompetente antwort

Mit freundlichen gruß

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.09.2005 | 17:59

Sehr geehrter Ratsuchender,


obwohl Ihr erneutes Anliegen nach den Bedingungen von „frag-einen-anwalt.de" keine Nachfrage darstellt, beantworte ich Sie Ihnen gerne in der gebotenen Kürze:

Nein.
Nach Widerruf des Rechtsgeschäfts gelten die vertraglichen Bedingungen nicht mehr.

Unabhängig davon kann der Darlehensgeber in Rückabwicklung des Vertrages unter den von mir dargestellten Voraussetzungen Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art durchführen, auch eine Lohnpfändung.


M. f. G.

RA Wolfram Geyer

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
München

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