§ 283 StGb Versagung RSB in Privatinsolvenz
Preis: ***,00 € |
Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Susanne Sibylle Glahn
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Schuldner hat private Insolvenz incl. Restschuldbefreiung beantragt, Verfahren ist eröffnet. Vollstreckung nicht mehr möglich. Überwachung durch Insolvenzverwalter findet statt. Schlusstermin noch nicht erfolgt.
Ich kann beweisen, dass ca 3000 EUR Vermögensgegenstände im Vermögensverzeichnis nicht angegeben wurden. Um die Restschuldbefreiung versagen zu lassen und eine Sperre von 10 Jahren für eine weitere Insolvenz zu erreichen, möchte ich Strafanzeige stellen, damit eine Verurteilung nach § 283 STGB möglich wird.
1 in § 297 Inso steht, dass die Verurteilung zwischen dem Schlußtermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung erfolgen muß. Das Insolvenzverfahren ist eröffnet, wäre eine Verurteilung zu jetzigen Zeitpunkt ohne Auswirkungen ? Der Schlußtermin fand noch nicht statt. Ist es also besser zu warten ? Wenn ist die Reihenfolge richtig verstehe, dann er steht am Anfang Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dann der Schlusstermin ( nach ca 18 Monaten ), dann die Aufhebung des Insolvenzverfahren (nach ein paar weiteren Monaten), und dann im sofortigen Anschluß die Laufzeit der Abtretungserklärung ( Wohlverhaltensperiode)
2) Ab wann kann eine Verurteilung wegen Verjährung nicht mehr erfolgen ?
3) Ab wann kann ich keinen Antrag mehr beim Insolvenzgericht stellen ? Ab Verurteilung 1 Jahr oder ab Tat 1 Jahr ?
4) Reicht eine einfache Verurteilung aus oder muß ein gewisses Strafmaß erreicht werden ?
5) Kann ein Verfahren bei 3000 EUR wegen Geringfügigkeit eingestellt werden ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
§ 297 Inso
(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlußtermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt wird.
Privatinsolvenz Versagung









