Beendigung Mietvertrag/Endrenovierung
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren, vor acht Monaten - zum 01. 12. 2004 - haben wir ein Haus in Kleinmachnow (bei Berlin) als Mieter bezogen. Wir hatten das Haus schon fast vier Wochen vorher übergeben bekommen, haben dafür als Gegenleistung vereinbart, dass wir die gesamten Malerarbeiten (Neuanstrich aller Wände) vornehmen. Dies haben wir im Verlauf des Monats November 2004 getan. Nach 8 Monaten sind wir nun aus diesem Haus wieder ausgezogen (ein sehr lauter Bauhof befindet sich direkt neben dem Grundstück und wir hatten den daraus resultierenden Lärm unterschätzt). Vor unserem Auszug aus diesem Haus haben wir nun im Juli 2005 etwa 80 % aller Wände in diesem Haus nochmals gestrichen. Lediglich die Wände, die keine Einschränkungen durch Flecken, etc. aufwiesen, haben wir nicht nochmals gestrichen, da wir ja alle Wände bereits 8 Monate vorher bei unserem Einzug komplett gestrichen hatten. Neben diesen Arbeiten haben wir auch sämtliche Arbeiten im Garten ordnungsgemäß verrichtet und das Haus grundgereinigt. Vor 14 Tagen hatten wir dann einen Übergabetermin mit den Eigentümern und es wurde ein beidseitiges Übergabeprotokoll unterzeichnet. In diesem wurde bestätigt, dass das Haus mängelfrei - bis auf einige Flecken im Teppichboden im 1. OG - zurückgenommen wird. Ich habe dann vereinbart, dass ich im 1. OG den Teppichboden noch einmal shamponieren würde, um ggf. die Flecken heraus zu bekommen bzw. die Optik zu verbessern. Dies habe ich dann in der vergangenen Woche getan. Kurz danach sind dann die Nachmieter eingezogen, die scheinbar sehr pingelig sind. In jedem Fall haben sie nun gegenüber dem Vermieter diverse Mängel angezeigt und der Vermieter verlangt nun, dass wir folgende Arbeiten noch verrichten müssen:
1. Der Eigentümer verlangt, dass wir nun auch die ca. 20 % Wände streichen müssen, die nicht nochmals gestrichen worden sind. 2. Der Eigentümer verlangt, dass wir den Teppichboden nochmals shamponieren. Kann der Eigentümer dies von uns verlangen? Im Mietvertrag steht folgende Klausel: § 16 Beendigung des Mietverhältnisses - 1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume vollständig geräumt, sauber und frisch renoviert zurückzugeben. 2. Der Mieter hat alle Schlüssel - auch selbst beschaffte - zurückzugeben. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die dem Vermieter oder einem Nachmieter aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.
Es ist zu beachten, dass wir das gleiche Übergabeprotokoll verwendet haben, das wir damals bei Übernahme durch uns zum Einzugsdatum genommen hatten. Insofern hat der Vermieter den gleichen Zustand durch seine Unterschrift bei der Übergabe jetzt vor 14 Tagen bestätigt, bis auf die Flecken im Teppichboden (1. OG). Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Beendigung









