12.06.2009 | 18:03
Antwort
von
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
97 Bewertungen
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Frage.
Das von Ihnen beschriebene Phänomen tritt seit einiger Zeit relativ häufig auf. Bestimmte Kreditkartenunternehmen locken mit immer höheren Verfügungsrahmen und bieten die Möglichkeit, den Betrag in Raten zurückzuzahlen. Barclaycard war in Deutschland einer der ersten Anbieter dieses Systems (sog. revolving credit cards). Mittlerweile wird von den Verbraucherschutzverbänden und den Medien regelmäßig vor solchen Karten gewarnt.
Bedauerlicherweise ist den Unternehmen aus rechtlicher Sicht nicht viel entgegenzuhalten. Zwar gibt es einige Gerichtsentscheidungen, die den Zinssatz einiger Anbieter für sittenwidrig befunden haben, jedoch ist dies bei Barclaycard nach meiner Kenntnis nicht der Fall. Letztlich würde dies auch nichts daran ändern, dass Sie hier Hauptforderung dennoch begleichen müssten.
Dass man Ihnen den Kreditrahmen immer weiter erhöht hat, ohne Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu hinterfragen, mag höchst unanständig und verwerflich sein, rechtlich ist es jedoch unerheblich, denn Sie allein sind dafür verantwortlich, Ihre finanziellen Grenzen einzuhalten.
Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Ihnen der Vertrag noch nicht gekündigt worden ist, sondern die Karten lediglich gesperrt worden sind. Hintergrund ist vermutlich, dass Barclaycard im Falle einer
Kündigung nur einen wesentlich niedrigeren Zinssatz verlangen könnte.
Theoretisch hätte Barclaycard die Möglichkeit, Ihnen den Vertrag zu kündigen und den Gesamtbetrag sofort fällig zu stellen.
Das Recht zur
Kündigung bei einer Verschlechterung Ihrer finanziellen Verhältnisse ergibt sich aus den AGB, die ich Ihnen auszugsweise angefügt habe.
Es ist schwer zu prognostizieren, was passiert, wenn Sie die Raten eigenmächtig reduzieren. Aus Berichten im Internet lässt erkennen, dass Barclaycard die Forderung zunächst nicht gerichtlich geltend macht, sondern "nur" ein Inkassounternehmen beauftragt. Hierdurch würden zwar auch erhebliche weitere Kosten entstehen, jedoch bietet sich die Möglichkeit, die Forderung gegenüber dem Inkassounternehmen in Raten abzuzahlen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssten Sie in diesem Fall nicht fürchten. In jedem Fall würden Sie einen negativen Schufa-Eintrag erhalten, welcher ganz erhebliche Folgen für Ihre Kreditwürdigkeit haben würde.
Eine sofortige gerichtliche Geltendmachung ist, wie bereits erwähnt, auch deshalb unwahrscheinlich, weil sich dadurch der für Barclaycard sehr lukrative Zinssatz vermindern würde.
Ich schlage vor, dass Sie sich nochmals schriftlich an Barclaycard wenden und mitteilen, dass Sie lediglich 400 EUR monatlich zahlen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich bei Barclaycard damit abfindet, ist nicht gering, da auch Barclaycard weiß, dass Sie den Betrag ohnehin nicht sofort vollständig zurückzahlen können.
Sollte Sie von Barclaycard eine Klage oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt, denn häufig werden Nebenforderungen geltend gemacht, die eigentlich nicht erstattungsfähig sind.
Wenn Sie wünschen, können Sie mich auch damit beauftragen, mit Barclaycard eine vernünftige Ratenzahlungsvereinbarung zu verhandeln. Hierfür stehe ich Ihnen unter den angegeben Kontaktdaten zur Verfügung.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
www.anwalt-naumburg.de
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Rechtsanwalt Biernacki
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06618 Aue
Tel. 036694 37868
Fax. 036694 37869
Hier der Auszug aus den Barclaycard AGB:
2. Kündigung
Der Karten- und Darlehensvertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Unser Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Darlehens gemäß
§ 490 BGB und im Falle des Verzugs gemäß
§ 498 BGB bleibt unberührt. Wir sind ferner zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. unrichtige Angaben über Ihre Vermögensverhältnisse, eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögenslage oder die Gefährdung der Erfüllung Ihrer Verpflichtung gegenüber der Bank aus sonstigen Gründen. Mit Wirksamkeit der Kündigung dürfen die Karten nicht mehr benutzt werden. Die Karten sind unverzüglich zu zerschneiden oder in sonstiger Weise unbenutzbar zu machen und an uns zurückzusenden.
Nachfrage vom Fragesteller
12.06.2009 | 18:44
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Bearbeitung meiner Frage.
Ich werde Baclaycard nochmals kontaktieren.
Sollte ich nicht weiter kommen würde ich Sie wegen der Verhandlungen über niedrige Beiträge gerne in Anspruch nehmen. Könnten Sie mir bitte mitteilen wie hoch Ihr Kostenaufwand dann wäre. Mfg
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
12.06.2009 | 18:54
Ich freue mich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Ich werde Ihnen per eMail ein entsprechendes Angebot zukommen lassen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Antwort bewerten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt