Frage geschrieben am 09.06.2009 18:17:26Betreff: Garantiefall: Austausch oder Neugerät?
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 847
mein Sony Notebook, Kauf vor 2,5 Jahren ist defekt.
Da ich bei Kauf eine Garantieverlaengerung auf 3 Jahre abschgeschlossen hatte, wurde mir nun von Sony ein Austauschgeraet angeboten.
Dabei handelt es sich lt Sony um ein generalueberholtes, neuwertiges Geraet, gleiches Modell. Garantie erhalte ich allerdings keine neue mehr, sondern nur die Restlaufzeit meiner 3 jaehrigen, also noch 1/2 Jahr.
Ist dies so korrekt?
Oder habe ich Anspruch auf ein komplett neues Geraet?
Oder Anspruch auf eine neu beginnende Garantiezeit?
Besten Dank.
Antwort geschrieben am 09.06.2009 20:43:47
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Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 188
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Was gilt, richtet sich nach dem Garantievertrag. Eine gesetzliche Regelung der Garantie (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung) gibt es nämlich nicht.
Was den Inhalt des Garantievertrags angeht: Stellt der Hersteller in seinen Garantiebedingungen klar, dass er dem Käufer zusätzliche Rechte neben den Ansprüchen gegen den Verkäufer gewährt, ist er in der Ausgestaltung der gebotenen Kundenrechte frei. Wie der Hersteller seine Haftung im einzelnen also gestaltet, ist seine Sache.
Sofern es so geregelt ist, müssen Sie sich mit einem generalüberholten Austauschgerät zufrieden geben und können auch durch den Garantiefall keinen Neubeginn der Garantielaufzeit beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Die abschließende Beurteilung setzt Kenntnis aller Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Schriftstücke voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann. Nutzen Sie bitte die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.
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