Geständniserpressung durch U-Haft und unterlassener Hilfeleistung
Folgende Situation:
Im September 2008 wurde ich mit einem Haftbefehl, wegen Verdacht einer schweren Straftat und wegen Fluchtgefahr, von der Polizei abgeholt und in die Untersuchungshaft nach Alt Moabit verbracht. Die dortigen Zustände ob der Haftbedingungen sind hinreichend als katastrophal bekannt. Ich bin nicht einschlägig vorbestraft.
Seit neun Jahren habe ich Berufsunfähigkeit und habe mehrere Gutachten von der Uniklinik Köln, inklusive Glaubwürdigkeitsgutachten die mich jedes mal als uneingeschränkt Glaubwürdig einstufen.
Ich bin psychosomatisch schwer erkannt. Herzphobien, Panikattacken, neuralgische Gesichtschmerzen, Tinnitus. Bei der Einweisung habe ich davon berichtet und wurde vom Arzt als Betrüger eingestuft. Meine Gutachten wurden der JVA Alt Moabit vorgelegt. Diese wurden ignoriert, was nicht verwunderlich ist, denn es herrscht akuter Ärztemangel in Moabit. Die Ärzte flüchten in Scharen, ob der Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Ich habe in vier Monaten alle 14 Tage eine Neurologin für jeweils 5 Minuten gesehen, die sämtliche Gutachten hatte und mich fragte, was sie denn für mich tun kann…
Jegliche Hilfe wurde mir versagt. Nach Einschätzung meines Anwaltes ging der von Freispruch, wenn’s schlecht läuft, Bewährung aus. Entlastende Beweise befanden sich in den Akten. Nach drei Monaten sind mir die Beine weggeknickt, ich musste mich am Geländer festhalten, um gehen zu können. Mein Anwalt hat dann empfohlen die Notbremse zu ziehen, da mein Verfall unübersehbar war.
Der Richter hatte mir Haftverschonung gegen Geständnis angeboten. Andernfalls monatelange weitere Haft und bei Verurteilung direkter Übergang in den Vollzug. Dies hätte sich erübrigt. Ein Mitgefangener sollte ebenfalls voll, wie angeklagt, gestehen. Auch er war seit Jahren psychisch erkrankt, ihm wurden Medikamente verweigert. Er erhängte sich wenige Tage nach meiner Entlassung. Der Fall ging im Februar 2009 durch die Presse. Ich durfte mit ansehen, wie ein Mensch langsam „ausgeblendet“ wird. Ich hätte als nächstes gehangen. Ich hätte alles für einen Kopfschuss gegeben. Ich habe Höllen Qualen erlitten. Nach Einschätzung meines Arztes wäre ich nicht Haftfähig gewesen, zumindest nicht unter diesen Bedingungen. Die U-Haft Maßnahme diente nur der Geständniserpressung. Ich hatte eine Mutter, die ihre Kinder vernachlässigt und misshandelt, beim Jugendamt angezeigt. Dies hätte ich mir aber alles nur ausgedacht, so die Kripo. Ein Jahr später wurde das Kind (7) verwahrlost nachts am Berliner Bahnhof aufgegriffen. Es ist mittlerweile schwachsinnig (vorher IQ 115), die Mutter hat das Kind bis in den Schwachsinn geprügelt. Auch der Fall ging durch die Presse. Die Akte des Jugendamtes liest sich sie ein Horror Roman. 7 Jahre schaute das Jugendamt zu, wie die Mutter (Alkoholikerin, Prostituierte, Drogensüchtig) verwahrlosen lässt.
Ich habe drei Jahre bekommen und wurde entlassen. Kein Verfahren, keine Verfahrensfehler, keine Revision, die wurde bereits im Schnellverfahren abgelehnt.
Zweifelsfrei ist diese Vorgehensweise (und sie soll mit den „Deals“ wohl Standard werden), nicht mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren vereinbar.
Welche Rechtsmittel bleiben mir noch? Muss ich vor dem BVG zunächst klagen um dann eine Klage beim EGMR einzureichen? Muss ich vor dem EGMR klagen oder reicht es, wenn ich eine Beschwerde schreibe?
Nach dem, was ich an Haftbedingungen erlebt habe, bliebe mir dann nur noch die Sozietät „Smith&Wessen“. Gutachten auf Haftunfähigkeit werden mit gleich bleibender Selbstherrlichkeit von der Justiz ignoriert.
Ich bin anwaltlich gut vertreten, benötige jedoch den Rat eines Experten für Klagen vor dem BVG (gibt es da Prozesskostenhilfe?) oder dem EGMR. Es geht nicht nur um mich. Ich bin am Ende, kaputt, ruiniert. Aber ich denke auch an die vielen Anderen, die als nächstes Opfer dieser Justizpraxis werden, die kräftig Leichen produziert.









