Schönheitsreparaturen - zusätzlich Schimmel und Wasserfleck
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
hier nun mein Problem bzw. zuerst der Sachverhalt (sehr ausführlich, aber dann hoffentlich ohne Lücken/Rückfragen)
Ich bin in meine Wohnung zum 01.08.2008 eingezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung (die mit dem Hausmeister und meiner Mutter) statt gefunden hat, haben wir bereits einen kleinen Fleck in der Ecke des Wohnzimmers gefunden, der wohl ein Wasserfleck war und einfach überstrichen wurde – die Farbe hat allerdings an dieser Stelle nicht gut gehaftet, weshalb der Fleck sichtbar war. Bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter meinte dieser zu dem Fleck „Überstreichen Sie den Fleck einfach und schicken uns die Rechnung für die Farbe." Die Wohnung wurde mir renoviert übergeben und der Fleck nicht im Protokoll festgehalten.
Mittlerweile hat sich der „Fleck" stark vergrößert und auch Schimmel ist sichtbar. Ich habe ein kleines Stück der feuchten Tapete abgelöst und hinter der Tapete kam der Schimmel an der Wand hervor. Ich rief sofort den Hausmeister an und dieser bestätigte mir, dass der Fleck offensichtlich größer geworden ist (dies würde er mir auch bezeugen). Zudem sagte er, dass direkt an dieser Wand das Badezimmer meiner Nachbarn ist bzw. deren Abfluß der Badewanne. Er bat meine Nachbarn einen Handwerker (Spengler?) zu beauftragen, damit dieser sich den Abfluß der Badewanne ansehen könnte. Ob die Nachbarn das auch gemacht haben kann ich allerdings nicht sagen.
Im Herbst hat es sehr stark geregnet und ich bemerkte einen großen Wasserfleck (ca. 20 cm Durchmesser und nach unten hin „ablaufend") in der oberen Ecke der Küche. Ich habe den Hausmeister um Rat gebeten und dieser kam mit einem Handwerker um mehrere Wohnungen im Haus zu begutachten, da es wohl nicht nur in meiner Wohnung auftrat. Der Handwerker sagte, dass der Fleck wohl aus einer undichten Stelle im Kamin käme, der direkt hinter dieser Wand verläuft. Weiter habe ich nichts mehr gehört.
Ich habe meine Wohnung zum 31.08.2009 gekündigt – hoffe allerdings, dass ich schon früher aus der Wohnung kann, damit ich nicht doppelt Miete zahlen muß. Die Wohnung ist ansonsten in einwandfreiem Zustand. Die Bohrlöcher für Leuchten und Bilder werde ich allerdings verschliessen.
Im Mietvertrag steht zum Thema Schönheitsreparaturen:
1a) Da die Kosten der Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht in die Miete einkalkuliert sind, ist der Mieter, nicht der Vermieter, verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen, falls diese nach dem Abnutzungsgrad der Mieträume erforderlich sind, fachgerecht auszuführen.
b) Hierfür gelten im Allgemeinen die folgende turnusmäßige Fristen: Küchen/Bäder/Duschen 3 Jahre; für Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen/Toiletten 5 Jahre; für Fenster/Türen/Heizkörper 6 Jahre; für übrige Nebenräume (inkl. Lackierarbeiten) 7 Jahre. Die Fristen beginnen unabhängig davon, ob die Wohnräume renoviert oder unrenoviert übergeben wurden, ab Beginn des Mietverhältnisses zu laufen. Sind Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt vom Mieter fachgerecht durchgeführt worden, so beginnen die Fristen ab diesem Zeitpunkt neu zu laufen.
c) Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizungsrohre und Heizkörper, der Innentüren, der Fenster und Außentüre von innen.
2a) Eine nach Ziff. 1 entstandene, aber nicht erfüllte Verpflichtung der Durchführung der Schönheitsreparaturen hat der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.
2b) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung der Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß .. so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen auf Grund eines unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Maler-Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen:
- Liegen die Schönheitsreparaturen für Wände und Decken für die Nassräume während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/3, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 2/3 der hierfür ausgewiesenen Kosten.
- Liegen die Schönheitsreparaturen für die Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen und Toiletten während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/5 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 2/5, länger als 3 Jahre 3/5, länger als 4 Jahre 4/5 der ausgewiesenen Kosten.
- Liegen die Schönheitsreparaturen für Fenster, Türen, Heizkörper in o.g. Räumen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt er Mieter 1/6 der Kosten auf Grund diesen Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 2/6, länger als 3 Jahre 3/6, länger als 4 Jahre 4/6, länger als 5 Jahre 5/6 der ausgewiesenen Kosten.
- Liegen die Schönheitsreparaturen für übrige Nebenräume (inkl. Lackierarbeiten) während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/7 der Kosten auf Grund der dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 2/7, länger als 3 Jahre 3/7, länger als 4 Jahre 4/7, länger als 5 Jahre 5/7, länger als 6 Jahre 6/7 der ausgewiesenen Kosten
2c) Der Mieter ist berechtigt, die Zahlungen der Abnutzungsentschädigung durch fachgerechte Vornahme der Arbeiten abzuwenden.
3) Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der in Ziff. 1b) und Ziff. 2b) vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter auf Anforderung durch den Mieter verpflichtet, im anderen Fall der Vermieter aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes auch bezüglich einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.
Meine Frage/n nun:
Muß ich die Wohnung generell streichen (also wenn Schimmel und Wasserflecken nicht da wären)? Sind die Klauseln zulässig?
Muß ich aufgrund der Tatsache, dass nun mal Wasserflecken und Schimmel da sind, die Wohnung streichen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Schönheitsreparaturen Schimmel









