Weihnachtsgeld
04.06.2009 21:20 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Sehr geehrter/e Ratgeber/in!
Seit 2005 bin ich Inhaber eines Kassenarztsitzes für Allgemeinmedizin in einer Gemeinschaftspraxis. Meine Kollegin ist 2007 dazugekommen.
Aufgrund innerbetrieblicher Umstrukturierungen haben unsere teilzeitbeschäftigten Arzthelferinnen 11/08 eine Änderungskündigung bekommen (jeder wurden 3 Stunden von ihrer Wochenarbeitszeit gekürzt). In unseren Arbeitsverträgen ist festgehalten:"Das 13. Monatsgehalt ist eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht."
1. Dürfen wir das "Weihnachtsgeld" streichen (obwohl tariflich ein Anspruch besteht)?
2. Sind wir nach dreimal wiederholter jährlicher Zahlung zu einer Fortführung des Weihnachtsgeldes verpflichtet (obwohl gegenteiliges in unserem Arbeitsvertrag steht)?
3. Wenn ja, gilt das nur für mich (meine Kollegin ist wie oben erwähnt erst seit 2007 in der Praxis)?
4. Ist eine gekürzte Zahlung des Weihnachtsgeldes (z.B. nur die Hälfte) gleichbedeutend mit einer wiederholten Zahlung?
Vielen Dank im vorraus!
Trifft nicht Ihr Problem?
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