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Erbrecht Erbengemeinschaft


| 18.05.2009 14:39 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch


| in unter 1 Stunde

Mein Bruder und ich haben je 1/6 der Erbmasse meines verstobenen Onkels geerbt. Dieser hatte kein Testament hinterlassen so daß die gesetzliche Erbfolge in Kraft getreten ist. Als Nichte und Neffe sind wir für meinen bereits verstorbenen Vater eingetreten. Weitere Miterben sind 1 Onkel und 1 Tante von uns.
Das Erbe ist aufgeteilt es steht lediglich noch eine Immobilie zum Verkauf.
Unsere Mutter lebt noch , jetzt ist mein Bruder verstorben.
Wer erbt?
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Erbengemeinschaft Erbrecht
18.05.2009 | 14:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch
425 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

durch den Erbfall Ihres Onkels ist Ihr Bruder Teil der Erbengemeinschaft geworden. Mit seinem Tod vererbt er seinen Anteil nach seinem testamentarischen Willen bzw. nach der gesetzlichen Erbfolge nach ihm.

Ist kein Testament vorhanden erben zunächst die Abkömmlinge und der Ehepartner; §§ 1924, 1931 BGB.

Sind keine Abkömmlinge vorhanden erben neben dem etwaigen Ehepartner die Eltern und deren Abkömmlinge. Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge; § 1925 BGB. In diesem Fall wären Ihre Mutter und Sie Miterben Ihres Bruders.

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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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Bewertung des Fragestellers 2009-05-18 | 19:58


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