Bebauungsplan,Ortsrandeinfriedung
10.05.2009 10:26 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Grundstück liegt in Bayern. Das Grundstück wird in den Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche aufgenommen,bzw. es wird ein Bebauungsplan aufgestellt.Das Grundstück ist 42m breit und 28m lang.Im Norden an der Breitseite muss laut dem Planer der Gemeinde bzgl. der Ortsrandeinfriedung ein Streifen von 10m bepflanzt bzw. freigehalten werden.Ich möchte aber weiter nach Norden bauen,damit im Süden ein ordentlicher Garten entstehen kann.
Sind die 10m zwingend einzuhalten oder gibt es auch eine andere Möglichkeit ?
Ihr Ratsuchender




