Bebauungsplan,Ortsrandeinfriedung Baurecht, Architektenrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Baurecht, Architektenrecht » Bebauungsplan,Ortsrandeinfried...

Bebauungsplan,Ortsrandeinfriedung


10.05.2009 10:26 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Grundstück liegt in Bayern. Das Grundstück wird in den Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche aufgenommen,bzw. es wird ein Bebauungsplan aufgestellt.Das Grundstück ist 42m breit und 28m lang.Im Norden an der Breitseite muss laut dem Planer der Gemeinde bzgl. der Ortsrandeinfriedung ein Streifen von 10m bepflanzt bzw. freigehalten werden.Ich möchte aber weiter nach Norden bauen,damit im Süden ein ordentlicher Garten entstehen kann.

Sind die 10m zwingend einzuhalten oder gibt es auch eine andere Möglichkeit ?

Ihr Ratsuchender
10.05.2009 | 11:08

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern der sogenannten Bauteppich und offenbar auch eine nicht überbaubare Fläche vorgegeben ist, gilt insoweit über § 9 BauGB ein Bauverbot.

Es besteht dann lediglich nach § 31 BauGB noch die Möglichkeit einen Antrag auf Ausnahme bzw. Befreiung zu stellen, der aber dann der Genehmigung bedarf.

Ein solcher Antrag kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Grundzüge der Planung durch Ihre beanbsichtigte Baumaßnahme nicht berührt werden. Zusätzlich sollten Sie darlegen können, dass die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Auch muss dann geprüft werden, ob die Abweichung vom Behauungsplan auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.


Dieses alles kann mit einer Bauvoranfrage verbunden werden.

Wird die Abweichung erteilt, können die versetzt bauen; wird die Abweichung vom Bebauungsplan verweigert, werden Sie die dortigen Vorgaben dann aber einhalten müssen.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum