Verlagsvertrag
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
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Ein mir vorliegender Verlagsvertrag enthält nachfolgende Verpflichtungen.
§3 Verlagspflicht
1. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und dafür angemessen auch im allgemeinen Internet zu werben.
2. Ausstattung, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und
Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsfachhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt. Das Recht des Verlages zur Bestimmung des Ladenpreises nach pflichtgemäßem Ermessen schließt auch dessen spätere Herauf- oder Herabsetzung ein. Bei Herabsetzung des Ladenpreises wird der Autor vorher benachrichtigt.
3. Für die Form der Erstausgabe des Werkes gilt Absatz 2 entsprechend.
4. a) BUCHFORMAT: 140x180 mm
b) EINBAND: Hard Cover nach Absprache 07.05.2008
c) UMSCHLAG: : Manuskript und Absprache 07.05.2008
d) ERGÄNZUNG DURCH SKIZZEN nach Absprache 07.05.2008
e) ERSTAUFLAGE: -A- = 1000
f) ABLIEFERUNGSTERMIN: nach Absprache
g) LADENPREIS: -A- = Büro: 9,80 €
h) ISBN- XXXXXX
§ 4 Absatzhonorar für Verlagsausgaben
1. Der Autor erhält ein Honorar auf der Basis des mit der Verlagsausgabe des Werkes erzielten Verkaufspreises (Ladenverkaufpreises). Dabei hat der Autor Anspruch auf Ausweis der verkauften Exemplare einschließlich der Partiestücke, für die dann Absatz 9. nicht gilt.
2. Das Honorar für jedes verkaufte Exemplar der Erstauflage beträgt 50 % des Ladenverkaufpreises.
3. Das Honorar für jedes verkaufte Exemplar nach der Erstauflage beträgt 12 % des
Ladenverkaufpreises.
4. Der Grafiker XXXXXX erhält für jedes nach der Erstauflage verkaufte Exemplar eine Anerkennung in Höhe von 3% des Ladenverkaufpreises.
5. Für alle fehlerhaften Exp. bekommt der Autor kostenlos Ersatz.
6. Der Autor stellt dem Verlag für die Herausgabe des Buches einen Autorenzuschuss von
4500, - € zur Verfügung. Der Autorenzuschuss ist zahlbar jeweils zur Hälfte bei
Vertrags-Abschluss und bei Vorlage der Erstauflage..
Hier meine Frage.
Ist die Zahlung der 2. Rate des Autorenzuschusses fällig, wenn die Erstauflage 1000 Bücher gedruckt, absatzbereit aber auch absatzverpflichtend beim Verlag vorliegt?




