Erbauseinandersetzung
Frage 1:
Es geht um eine Erbauseinandersetzung nach einem Todesfall. Gestorben ist der Ehemann der Ehefrau. Eingefroren wurden wegen eines Erbstreits aus einem Immobilienverkauf auf einem Bankkonto ca. € 155.000. Hiervon begehrt die Tochter € 130.000. Ob zu Recht oder zu Unrecht sei erst einmal dahingestellt. Da sich die Tochter an keinerlei Todesfallkosten und an keinerlei Immobiliennebenkosten (Energielieferungen, Reparaturen etc.) beteiligt hat, stehen der Ehefrau von der Tochter hieraus anteilig noch etwa € 30.000 zu. Der mit der Erbauseinandersetzung beauftragte Anwalt der Ehefrau will seine Gebühren nun aus einem Gegenstandswert aller drei Summen in Höhe von € 315.000 berechnen. Ist das normal und zulässig?
Frage 2:
Da die Ehefrau bisher mit der Abrechnung aller Aktiva und Passiva aus der Abwicklung noch nicht nachgekommen ist, hat ihr der Anwalt der Tochter nunmehr mit Klage gedroht.
a) Was ist besser, dem Anwalt der Tochter außergerichtlich und freiwillig alle Unterlagen vorzulegen und sich auf längere Streitereien und Feilschereien einzulassen, da vieles (wie Bankkonten, Kindergeld, Unterhalt und Waisenrente) Auslegungssache ist?
b) Es auf die Klage der Tochter ankommen zu lassen und die Sache gleich vor Gericht auszufechten? Könnte es sein, dass der Richter hierbei auch einen völlig niedrigeren Streitwert (bezogen auf die Gebührenforderung des Anwalts der Ehefrau) festsetzt? Gibt es hierbei vor Gericht einen Anwaltszwang? Und wie hoch wären etwa die Gerichtskosten, die auf die Ehefrau zukämen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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