Aufenthaltsrecht einer ledigen ausländischen Mutter eines Kindes mit EWR-Staatsbrgsch
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin EWR-Staatsbürger (Island) und habe deshalb eine unbefristete Freizügigkeitsberechtigung in Deutschland. Seit 1999 habe ich ein deutsches unbefristetes Arbeitsvertrag mit einem deutschen Großkonzern und war bis Anfang 2008 in Deutschland wohnhaft. Seit Anfang 2008 bin ich aus beruflichen Gründen in Südafrika. Dieser Auslandsaufenthalt endet jetzt plötzlich aufgrund der Finanzkrise und der zugehörigen Sparmaßmahmen und ich muss kurzfistig nach Deutschland zurückkehren.
In Südafrika lebe ich mit einer südafrikanischen Frau zusammen und wir haben ein gemeinsames neugeborenes Kind. Das Kind wird die isländische Staatsbürgerschaft bekommen. Dafür habe ich die Zusage der isländischen Behörden und ich erwarte, dass mein Sohn in etwa 2 bis 3 Wochen den isländischen Reisepass erhält. Ich und meine Lebensgefährtin sind nicht verheiratet, da meine Scheidung zwischen mir und meiner exFrau noch nicht vollzogen ist. Sobald die Scheidung vollzogen ist, wollen wir heiraten.
Wenn ich nach Deutschland zurückkehre, möchte ich mein Kind und meine Lebensgefährtin mitnehmen. Wir wollen als Familie zusammenleben. Da das Kind die isländische Staatsbürgerschaft dann haben wird, wird es eine Freizügigkeitsberechtigung erhalten.
1. Frage: Wie ist die rechtliche Lage für eine Aufenthaltsgenehmigung für die Mutter meines Kindes?
Nach meinem Recherchen, glaube ich, dass die Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung als Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers (des Kindes) beantragen kann.
Ich habe diese Anfrage an die deutsche Botschaft in Südafrika geschickt. Auf ein Antwort warte ich seit 6 Wochen vergebens.
Da das Kind noch nicht die isländische Staatsbürgerschaft hat und ich dadurch noch nicht eine Aufenthaltsgenehmigung für die Mutter beantragen kann und die Zeit immer knapper wird und eine zügige Bearbeitung von der deutschen Botschaft aus der og. Erfahrung nicht zu erwarten ist und für mich nicht vorstellbar ist, alleine ohne meinen Sohn oder meine Lebensgefährtin nach Europa zu reisen, habe ich folgenden Plan (so ein langer Satz ist nur in Deutsch möglich) :
Wir beantragen ein Schengen Visum für die Mutter bei der isländischen Botschaft für unseren Urlaub in Island. Auf dem Rückweg fahren wir nach Deutschland (Großraum Stuttgart), wo ich letzte Woche ein Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen habe und wir in Zukunft wohnen werden. Wir gehen dort zu der Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn die Ausländerbehörde darauf besteht, dass der Antrag bei der deutschen Botschaft in Südafrika vor Ort eingereicht werden muss und dies eine Ausreise meiner Lebensgefährtin zur Folge haben wird, werde ich wie folgt argumentieren:
i) Die Trennung von Mutter und neugeborenen Kind ist nicht zumutbar, da das Kind ausschließlich die Muttermilch als Nahrung hat. Syntethische Produkte lehne ich ab.
ii) Das Kind (isländischer Staatsbürger) kann nicht von deutschen Behörden nach Südafrika geschickt oder ausgewiesen werden.
Und erhoffe dadurch ohne zeitliche Trennung von meinem Sohn oder meiner Lebensgefährtin durchzukommen.
2. Frage: Was halten Sie von diesem Plan?
3. Frage: Welche wären die besten Vorgehensweise, ohne eine zeitliche Trennung der Familie zu verursachen.
4. Frage: Muss meine Lebensgefährtin ein Test zur deutschen Grundkenntnisse absolvieren? Warum müsste sie das als angehörige eines Unionsbürgers (der ohne jegliche Kenntnisse in Deutsch eine Freizügigkeitsberechtigung hat) machen.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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