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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz


24.04.2009 17:58 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


| in unter 2 Stunden

Hallo,

Bin von Italien über die Schweiz zurück nach Deutschland gefahren und habe heute von der Kantonspolizei Graubünden ein Brief wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn von 29 km bekommen (die Toleranz ist bereits abgezogen). Auf der Rückseite des Formulars soll ich die Personalien des Fahrzeuglenkers aufführen. Damit ich nichts falsch mache, möchte ich folgende Fragen stellen:

1. Wie soll ich mich am besten verhalten.?

2. Gibt es ein Weg darum herum zu kommen?

3. Gibt es Tipps und Tricks

4. Falls alles nichts hilft, was muss ich erwarten.

Gruss
W.H.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 56 weitere Antworten zum Thema:
Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz
24.04.2009 | 18:34

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Wenn sie sich gegen den Vorwurf verteidigen wollen, rate ich Ihnen, auf den Fragebogen gar nicht zu reagieren.

In der Schweiz gibt es keine generelle Halterhaftung für Zuwiderhandlungen eines Fahrzeugführers. Wenn Ihr Fahrzeug also nicht unmittelbar nach der Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten worden ist, kann nicht etwa aufgrund einer gesetzlichen Vermutung vom Halter auf den Fahrer geschlossen werden.

Wenn die schweizer Behörde ein "Ordnungsbußenverfahren" gegen Sie einleitet, müssen Sie die auf dem Bescheid genannten Rechmittelfristen achten und rechtzeitig Einspruch einlegen. Wenn ein bestandskräftiger Titel ( Bussgeldbescheid) ergeht, kann auch die Vollstreckung gegen Sie eingeleitet werden, da entsprechende zwischenstaatliche Vollstreckungsabkommen bestehen.

Warten Sie auf jeden Fall ab und bleiben Sie standhaft auch wenn Erinnerungen hinsichtlich des Fragebogen kommen. Nach meiner Erfahrung werden diese Angelegenheiten meistens irgendwann eingestellt. Nur wenn ein Bescheid über eine Ordnungsbuße zugestellt wird, müssen Sie reagieren. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung in Verkehrssachen verfügen, sollten Sie dann auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ob letztlich aussichtsreiche Verteidigungsmöglichkeiten bestünden kann anwaltlich erst nach Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte beurteilt werden. Dann wäre das Beweismaterial und das Messverfahren zu überprüfen.

Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der schweizer "Bußenliste". Diese sieht erheblich höhere Geldbeträge als in Deutschland vor. Bei Überschreitung von über 25 km/h auf Autobahnen droht eine Buße von 340 -500 sFr. - je nach Kanton.

Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Tatbegehung.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.



Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Kiel

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