Inkassorechnung angemessen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um eine Verbindlichkeit der ich nicht nachkommen konnte. Im Mai diesen Jahres erhielt ich die 2. Mahnung des Gläubigers in Höhe von 4595,66 €. Daraufhin habe ich einen Zahlungsplan über 12 Monate dem Gläubiger vorgelegt. Die vereinbarten Zahlungen sind immer pünktlich bezahlt worden.
Kurze Zeit später bekomme ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit folgender Aufstellung:
Rg. vom 02/und 03/2005 zusammen _________4595,66,
Mahnkosten des Auftraggebers _______________5,00,
sonstige Kosten ____________________________1,25,
10.00% Zinsen seit 25.04.2005 ______________61,97
Inkassokosten:
- Grundvergütung (§§2801,286 BGB) 451,50
- Auslagenpauschale 20,00
- 0 % MwSt. 0,00___________________________471,50
insgesamt_________________________________5135,38
Ca zwei Wochen später kontaktiert mich das Inkassobüro telefonisch und wollte einen Zahlungsplan haben der in 6 Monaten alle Forderungen ausgleicht. Ich erklärte dem Inkassobür das dies nicht möglich sei. Kann jedoch zusichern das der vorliegende Zahlungsplan eingehalten werden kann.
Im Juli dann erhielt ich einen Mahnbescheid mit folgendem Inhalt:
Antragsteller XX macht gegen Sie folgenden Anspruch geltend:
Warenlieferung gem Rg. vom xx u in Höhe von 2287,78 und Rg. vom xx in Höhe von 2107,88. In den Nebenkosten sind 471,50 Inkassokasten enthalten.
Hauptforderung 4395,66
Nebenforderung 616,58
10.00 Zinsen v. 25.04.05-11.07.05 auf Hauptf.
= 96,58; vorger.Mahnk.d.Gläub.= 520,-
weitere 10%Zinsen p.a.ab 12.07.2005 auf HF
Kosten dieses Verfahrens 349,50 (Gerichtsk.56,50 Gebühr d.Prozessbev.273,-Auslagen 20,-)
Gesamtbetrag 5361,74
Fragen
1. Sind die Kosten des Inkassobüros rechtens bzw. in welcher Höhe konnen kosten geltend gemacht werden. (Bitte einen Betrag angeben)
2. Sind 10% Zinsen angemessen? In welcher Höhe können Zinsen berechnet werden und ab wann?
3. Sind die Nebenforderungen (616,58) im Mahnbescheid gerechtfertigt? Sind die Kosten (Gebühr des Prozessbev. 273,00) trotz der Nebenforderungen und deren Höhe gerechtfertigt?
4. Das Inkassobüro mein die Kosten dürfen in Höhe der Anwaltsgebühren geltend gemacht werden. Ist das richtig? Wann löst die Terminsgebühr aus, sind auch diese für das Inkassobüro geltend zu achen?
5. Ist es sinnvol einen wiederspruch gegen den Bescheid einzulegen?
Ergänzend noch beide Seiten sind Vollkaufleute.









