Frage geschrieben am 18.04.2009 17:29:55Betreff: Bestell- Neuwagen nun mit Tageszulassung
Rechtsgebiet: Kaufrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1932
am 29.01.09 habe ich bei einem Autohändler in Süddeutschland über das Internet einen Bestell- Neuwagen (EU- Import) per Fax geordert.
Unter "Bemerkungen" der verbindlichen Bestellung steht folgender Text: "Bestell- Neuwagen mit 24 Mon. europaweiter Herstellergarantie (Laufzeitbeginn mit der Erstzulassung/ Tageszulassung oder Anmeldung zur Garantie). Vertrag nach deutschem Recht- kein Vermittlungsvertrag"
Die Widerrufsbelehrung habe ich kurz nach der Bestellung erhalten und unterschrieben zurück gefaxt.
In der Auftragsbestätigung, die wenige Tage danach bei mir eintraf, ist nun die Rede von einem "Neuwagen mit Tageszulassung". Dies wurde von mir bedauerlicherweise erst vor wenigen Tagen bemerkt.
Fragestellungen mit der Bitte um präzise Beantwortung:
- Bin ich verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen, sofern dieser im Ausland oder in Deutschland bereits eine Zulassung erhalten hat?
- Kann ich, sofern sich erst bei- oder nach der Übernahme herausstellt, dass das Fzg. bereits eine Zulassung erhalten hat, eine Minderung des Kaufpreises fordern?
Die entsprechenden Unterlagen kann ich Ihnen gerne als .pdf zur Verfügung stellen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.
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