Schlüssel auf Postweg verloren gegangen
02.04.2009 15:01 |
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Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe leider die Dummheit begangen die Schlüssel für meine alte Wohnung auf dem Postweg (kein Einschreiben) zu meinem Vermieter zu schicken, dieser bestreitet zwar nicht den Erhalt des Briefes inkl. Anschreiben, aber den Erhalt der Schlüssel.
Das Mietverhältniss endete am 31.08.2008.
Nun hatt mir der Vermieter die Rechnung über den Einbau einer neuen Schließanlage geschickt. (Rechnungsdatum 23.03.2009)
Erhalt der Rechnung (über ein Inkassounternehmen) am 02.04.2009 der Gute Mann hat´s Persönlich vorbei gebracht.
Die Geschäftsräume der Hausverwaltung befinden sich im Gleichem Haus was den Vermieter durchaus zum Einbau einer neuen Schliessanlage berechtigen dürfte.
Nun meine Frage kann ich mich auf § 548 BGB beziehen und die Zahlung der Schließanlage verweigern?
Da der Vermieter ja immerhin 6 Monate in Kauf genommen hat, das
evtl. Krimminelle Energieen versuchen könnten mit den verschwundenen Schlüsseln in Haus und Wohnung zu gelangen.
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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