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kredit rückzahlung


01.04.2009 01:19 |
Preis: ***,00 € |

Kredite


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter




ich habe in der schweiz gewohnt habe dort einen kredit noch nicht ab bezahlt und lebe nun wieder in deutschland!
könnte ich nach deutschland verfolgt und haftbar gemacht werden?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema:
Kredit Rückzahlung
01.04.2009 | 09:03

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Der Kreditgeber kann bei Fälligkeit des Darlehens Sie in Deutschland verklagen oder ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen.

Die Zuständigkeit des Gerichtes in Deutschland richtet sich nach dem Wohnsitz von Ihnen. Bei einem Mahnverfahren richtet sich die Zuständigkeit nach § 689 Abs. 2, Satz 2 ZPO. Im Falle eines Mahnverfahrens wird bei erfolgtem Widerspruch durch Sie, das Verfahren an das örtlich zuständige Gericht an Ihrem Wohnsitz abgegeben, soweit der Gläubiger dies beantragt hat.
Im Ergebnis besteht ohne Bewertung der Erfolgsaussichten grundsätzlich die Möglichkeit des Gläubigers seinen Anspruch in Deutschland zu verfolgen.

Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Einblick gegeben zu haben.

Mit besten Grüßen


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

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