Unterhaltsberechnung bei Titel
| 30.03.2009 21:18 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Wolfram Geyer
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Am 02.12.2005 hat mein LAG einen Unterhaltstitel für seine jetzt 17jährige Tochter beim Jugendamt unterschrieben.
Demnach bekommt sie
ab 01.12.2005 bis 30.06.07 316,00€
373,00€ abzgl Kindergeldantei 57,00€)
ab 01.07.2007 128% des jeweiligen Regelbetrages (§1Regelbetrags-Verordnung) der dritten alterstufe abzgl. anrechenbares kindergeld für ein erstes Kind derzeit 316,00 €
(373,00€ abzgl derzeit Kindergeld 57,00€)
Bisher wurden immer die 316,00€ gezahlt.
Der Anwalt der Mutter schrieb es wären ab sofort 401,00 € Unterhalt zu zahlen und forderte Unterlagen zwecks Einkommenüberprüfung an.
Das bereinigte Einkommen liegt bei 2200,00.
Es gibt ein weiteres Kind das bei uns lebt.
Frage: Wie wird der Unterhalt nun berechnet?
Frage: Gilt der Titel bis zum 18. Lebensjahr oder länger ? Es steht keine Befristung auf der Urkunde.
Vielen Dank.
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