Eigentumswohnungskauf - was tun bei wertmindernder Bepflanzung?
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Dresden direkt Immobilienunternehmen erworben, ohne Makler (Neubau). Das Haus befindet sich gerade in der Fertigstellung der Aussenanlagen, unsere Wohnung wurde uns bezugsfertig im Februar übergeben.
Die Wohnung liegt im Erdgeschoss und besetzt eine Ecke des Hauses, dazu gehört ein Garten und eine überdachte Terasse - die Ecke (und mit ihr die Fenster von Wohnzimmer und Küche) zeigen Richtung Süden -somit ist momentan der Lichteinfall zufriedenstellend, trotz EG und überdachter Terasse und obwohl das Grundstück leicht zum Haus zu abfällt.
Problemstellung: Nun haben wir erfahren, dass genau an dieser Ecke oben zwei neue Bäume (Bäume 6 und 8) gepflanzt werden sollen - was den Lichteinfall zwar nicht sofort, aber doch in einigen Jahren (wenn die Bäume größer sind) beeinträchtigen wird. Ich möchte die Wohnung eigentlich langfristig behalten, baldiger Verkauf nicht vorgesehen.
Was waren unsere bisherigen Informationen?
- Auf dem ursprünglichen Lageplan inkl. Aussenanlagen sowie auf den Verkauftsprospekten der Wohnung waren an dieser Stelle keine neuen Bäume vorgesehen.
- im Kaufvertrag steht folgendes: 'Das Bauvorhaben wird entsprechend der Projektdarstellung erstellt, vorbehaltlich behördlicher Änderungsauflagen oder etwaiger sonstiger notwendiger Änderungen in der Plaung bzw. der Bauausführung, welche keine Wertminderung bedeuten, bleiben vorbehalten'
Auf Nachfrage/ Protest beim Bauträger nachdem wir von der Bepflanzung erfuhren erhielten wir folgende Information - er beruft sich auf behördliche Vorgaben, an denen er nichts tun kann:
"Bezüglich des Außenanlagenplanes sowie der Ersatzpflanzung überlassen wir Ihnen den genehmigten Plan woraus hervorgeht, dass auf der Ecke die Bäume 6 und 8 bepflanzt werden müssen. Wir befinden uns zur Zeit in Verhandlungen, dass wir den Baum Nr. 6 auf eine andere Platzierung setzen können. Hierzu findet im Laufe der nächsten Woche ein Termin mit dem Umweltamt (Grünflächenamt) statt. Wir kommen jedoch nicht umher einen Baum - wahrscheinlich den 8. - auf den entsprechenden Standort zu setzen, dies sind Dinge, die uns behördlich aufgelastet werden. Ob der Baum 8 nunmehr 2 Meter weiter nach unten oder oben gepflanzt wird, können wir mit Ihnen absprechen. Wir werden jedoch versuchen, den Baum Nr. 6 auf einen anderen Standort zu platzieren, damit Sie unser Entgegenkommen zur Kenntnis nehmen". Im Anhang befand sich ein neuer Freiflächenplan, der die Bäume 6 und 8 an der Ecke zeigt.
Meine Fragen an Sie sind folgende:
-gibt es tatsächlich behördliche Regelungen (vom Grünflächenamt), die vorschreiben, an welche Stelle Bäume gepflanzt werden müssen, und ist der Bauträger tatsächlich 'machtlos' (oder schiebt er dies nur vor)? Kann ich etwas tun, um diese Bepflanzung zu beeinflussen?
- bedeutet die Pflanzung von Bäumen, die den Lichteinfall behindern, eine Wertminderung der Wohnung im rechtlichen Sinne wie im Vertrag ja angedeutet, und wenn ja, könnte man dann Schadenersatz oder Preisminderung fordern?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüße,
Tina Köhler




