Mandatsniederlegung
| 29.03.2009 09:45 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
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Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einer mittleren Großstadt 65 km von München entfernt und habe zu meiner Verblüffung 2x hintereinander folgende Erfahrung gemacht: Ein Mandat wurde angenommen und unmittelbar vor Einreichen der Klage niedergelegt.
Im ersten Fall hat die Anwältin mir wenigstens zuvor telefonisch mitgeteilt, der Zeitaufwand sei ihr zu hoch, sie wolle jetzt nicht länger nach der Gebührenordnung abrechnen (ich bin rechtsschutzversichert und die Versicherung hat die Übernahme der Kosten zugesichert), sondern nach Zeitaufwand abrechnen, dem sie ihren Stundenlohn zugrunde legt. In diesem Fall haben wir uns "einvernehmlich" getrennt, wer will schon von einem Anwalt vertreten werden, der seiner Meinung nach nicht genügend Geld erhält, es fielen etwas mehr als 200 Euro Kosten für mich an, die mir als Gefallen verkauft wurden, weil die Anwältin darauf verzichtete direkt mit der Versicherung abzurechnen.
Der Anwalt nach ihr, dem ich das Verhalten der Kollegen ohne Namen zu nennen, im ersten Gespräch mitteilte, übernahm das Mandat ebenfalls und das ganze Prozedere begann von Neuem: alle Unterlagen kopieren, Schriftsätze mit Fristen hier und Fristen dort, weitere 4 Monate vergingen, endlich sollte Klage eingereicht werden, die Versicherung sagte grundsätzlich Kostenübernahme zu, forderte den Anwalt aber auf, seine Kostennote entsprechend §41 Abs. 5 GKG zu korrigieren, wodurch das von ihm erwartete Honorar seiner Meinung nach wohl zu gering war, denn er legte das Mandat unmittelbar danach ohne Gespräch, ohne Rückmeldung nieder.
Das Fax der Versicherung ging am Mittwoch den 24.03.09 um 15:23 bei ihm ein, seine Mandatsniederlegung hatte ich am Samstag den 28.03.09 im Briefkasten. Noch am Morgen des 24.ten hatte er ein Schreiben aufgesetzt, das ich am 25.ten erhalten habe, in dem er bestimmte Änderungen in den Klageentwurf einarbeiten wollte.
Ich bin überrascht und empört. Es handelt sich um eine Mietsache, ich möchte Leistungsklage auf Mängelbeseitigung einreichen: Brummen, Dröhnen u. Vibrieren in der ganzen Wohnung, ununterbrochen Tag und Nacht durch das Kühlaggregat eines Supermarktes. Der Verursacher ist bekannt und es gibt zahlreiche unabhängige Zeugen.
Meine eigenen Anwälte verschleppen die Angelegenheit und lassen mich unmittelbar vor der gerichtlichen Durchsetzung im Stich, weil sie ihrer Meinung nach nicht genügend Geld erhalten. Die ganze Angelegenheit ist für mich mit enormen gesundheitlichen Folgen verbunden (Stress, Migräne u. Bluthochdruck) und hat Konsequenzen für meine Arbeitsfähigkeit. Es kann doch nicht sein, dass ich immer wieder von vorn anfangen muss und nie zum Ziel komme, es sei denn ich lege extra Tausender auf den Tisch. Und vor allem, warum nehmen die Anwälte das Mandat überhaupt an?
Kann ich mich beschweren, wenn ja wo? Wie kann ich verhindern, dass andere Anwälte und das Gericht denken, ich sei ein Querulant? Was tun?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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