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Baugebiets-Vorplanung


26.07.2005 11:38 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius


| in unter 2 Stunden

Wir haben erfahren, dass hinter unserem Grundstück - bisher freie Natur - ein Baugebiet geplant ist. Welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es? Wer kann helfen?
26.07.2005 | 12:31

Antwort

von

Rechtsanwältin Jana Laurentius
289 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um genau beurteilen zu können, welche Maßnahmen Sie gegen die Pläne Ihrer Gemeinde treffen können, ist es wichtig zu wissen, wie weit diese Pläne gediehen sind.

Ist noch kein Bebauungsplan erlassen worden und gibt es auch noch keine Entwürfe, befindet sich die Planung vielmehr noch in den Anfängen, dann haben Sie einen Anspruch darauf, dass Sie mit Ihren Bedenken und Einwendungen angehört werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Die Gemeinde hat Ihre Einwände im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sofern die Gemeinde der Öffentlichkeit bereits einen ausgefeilten Entwurf des Bebauungsplanes präsentiert (den Entwurf also öffentlich ausgelegt hat), haben Sie das Recht, eine detaillierte Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben (§ 3 Abs. 2 BauGB). Wichtig ist hierbei, dass die Gemeinde den Entwurf lediglich einen Monat lang öffentlich auslegen muss und Stellungnahmen grundsätzlich ebenfalls innerhalb dieser Frist abzugeben sind. Mit diesen Stellungnahmen muss sich die Gemeinde bei der endgültigen Beschlussfassung über den Bebauungsplan wiederum auseinandersetzen. Sollten die Stellungnahmen dazu führen, dass der Entwurf überarbeitet wird, dann muss der neue Entwurf wieder öffentlich ausgelegt werden und die Bürger können erneut Stellung nehmen.

Ist der Bebauungsplan bereits erlassen, dann muss er vor Gericht angefochten werden. Es ist dann ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht durchzuführen. Sofern die Gemeinde vor Verabschiedung des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit ordnungsgemäß beteiligt hatte, können im Gerichtsverfahren allerdings grundsätzlich nur die Einwände berücksichtigt werden, die schon der Gemeinde gegenüber vorgebracht worden waren.

Zur Unterstützung bei Ihrem Vorgehen gegen die Planungen können Sie gern auf mich zurückgreifen. Das Verwaltungsrecht und somit auch das öffentliche Baurecht gehören zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Bonn

289 Bewertungen
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