Zivildienst Unentschuldigtes Fernbleiben
23.03.2009 12:00 |
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Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
| in unter 1 Stunde
Hallo,
- bin anerkannter KDVler
- Alter 22
- leiste seit 01.10.2008 Zivildienst
- bin seit Mitte Januar bis heute hinweg krankgeschrieben (Rückenschmerzen / Fahrdienst)
Problem:
Ich habe für einen Zeitraum von ca. 4 Wochen keine ärztliche Dienstunfähigkeitsbescheinigung. Für die restliche Zeit liegen bereits alle Krankmeldungen vor.
Meine Zivistelle hat mich bereits mehrmals aufgefordert, die fehlende Krankmeldung für den oben genannten Zeitraum vorzulegen, was ich natürlich nicht kann. Ansonsten wird mein Verhalten dem BAZ mitgeteilt.
Ich habe letzte Woche vorsorglich meinen KDV-Antrag beim BAZ widerrufen, um vom Zivildienst entlassen zu werden Bisher kam noch keine Reaktion.
Mit welchen Konsequenzen muss ich infolge meines unentschuldigten Fernbleibens aktuell rechnen?




