Flucht vor deutscher Starfverfolgung
25.07.2005 17:46 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Markus Timm
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Seit Oktober 2001, also seit knapp vier Jahren, befinde ich mich ständig legal im aussereuropäischen Ausland. Allerdings wurde bereits kurz nach meiner Abreise nach mir gefahndet. Da ich in Deutschland unauffindbar war, wurde auch in England nach mir gesucht - Scotland Yard stattete 2002 meinen Eltern in England, wo ich aber auch nicht war, einen Besuch ab. Ich hatte bis jetzt noch keine Akteneinsicht, weiss aber, dass mir vorgetaeuschte Autounfaelle bzw. Versicherungsbetrug in Deutschland vorgeworfen wurden. Mein Auslandsaufenthalt wird demnach vermutlich von den damaligen Fahndern als Flucht vor deutscher Strafverfolgung angesehen. Seitdem gibt es keine Neuigkeiten, nur, dass ich laut Auskunft der deutschen Meldestelle seit 1.1.2004 "von Amts wegen" dort abgemeldet bin.
1.) Kann ich auf Verjaehrung hoffen?
2.) Mein Reisepass und damit auch mein Visum laeuft ab. Eine Verlaengerung fuer meinen Pass kann ich zwar wie üblich unter Vorlage der Abmeldung aus Deutschland hier in der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Aber ich mache mir Sorgen, dass ich nach Bekanntwerden meines Aufenthalts infolge meines Passverlängerungsantrages entgegen der üblichen Regel wegen der Fahndung irgendwie genötigt werde, persönlich nach Deutschland zurueckzukehren. Wie soll ich mich verhalten und die Passverlängerung erreichen, ohne mich zu gefährden?
-- Einsatz geändert am 25.07.2005 17:46:20
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