Zur Erlangung einer Erlaubnis §2 Abs.1 Gaststättengesetz
24.07.2005 11:13 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Christian Kah
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Hallo!
Mein bester freund und trauzeuege möchte sich selbsständig in der gastronomie machen.Er hat allerdings ein Insolvenzverfahren am laufen da er vo kurzem arbeitslos geworden ist und keine neue stelle gefunden hat wollt er diesen weg gehen.Also hat er seinen insolvenzverwalter gefragt ob es generell möglich sei sich wieder selbstständig zu machen? Er sagte ihm das dies generell machbar sei allerdings müste er selbstschuldbefreit werden dies geschiet offiziell 2008 doch seit anfang Juni befindet er sich in der wohlverhaltensphase seiner Insolvenz und der Insolvenzverwalter sagte es ist auch in dieser phase möglich, dies übrigens sagte ihm auch der Richter vom Amtsgericht der für sein verfahren zuständig ist.
Also ist mein freund ruhigens gewissens zum ordnungsamt der stadt krefeld gegangen und hat seinen antrag gestellt ausserdem alle gefordeten bescheinigungen und führungzeugnisse sogar doppelt nämlich auch für seine ehefrau.
Letzte woche reichte er seinen antrag ein und es wurde ihm die konzession verweigert!
Der Beamte der sehr unfreundlich und ironisch war, hat auf grund steuerückständen in höhe von ca. 40000€ sein antrag abgelehnt! Das verrückte an der sache ist das jeder wir vorrher erwähnt meinen freund zusagte es ist möglich sich wieder selbstständig zu machen sogar das zuständige finanzamt hatte nichts dagegegn weil mann sonst keine möglichgkeit sieht evtl. einen teil vom geld zurück zu bekommen!
Meine frage lautet hat mein freund die möglichgkeit gegen diesen "Gottesstatus Beamten" irgendwass zu unternehmen mann sagte ihm es sei ermässungssache in seinem fall der beamte hätte auch positiv entscheidenn können und wenn er keine möglichgkeit hat kann mann seine frau als konzessionsträger nehmen und er wäre ganz normaler angestellter so hätte er zumindest seine leistungen gedeckt und wäre krankenversichert ohne das sie probleme bekommt weil ja jetzt wo sein antrag abgelehnt worden ist hat man ja ihre daten auch gesehen da ja alles dobelt beantragt werden muss nämlich für den antragsteller und den ehepartner, könnte es möglich sein wenn sie ihre papiere einreicht und das selbe für ihren mann das man dann aufgrund seiner insolvenz obwohl er dann keine verantwortung trägt sondern nur sein arbeitskönen einbringt ihr trotzdem die konzession verweigern?
Danke









