nach Strafbefehl Einspruch - HV höhere Strafe möglich?
| 09.03.2009 23:23 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
| in unter 2 Stunden
Hier meine Frage:
Straftat: Nach einem Unfall ohne Beteilige oder Sachschaden neben der Gegenfahrbahn an einer Mauer geparkt, Blutentnahme 0,71 Promille. Keine Vorstrafen, keine Punkte.
Strafbefehl wurde am 25.02. zugestellt 6 Monate Fahrererlaubnisentzug und 30 Tagessätze á 30,- Euro.
Habe am gleichen Tag Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt gegen den Entzug der Fahrerlaubnis und gegen die Höhe der Strafe.
Ich bin alleinerziehende Mutter und wohne total abgelegen vom Schuss.. Wollte Einspruch einlegen gegen die Beschlagnahmung, damit ich alle Termine, die mit der Neubeantragung verbunden sind, wahrnehmen kann.
Ich verdiene momentan 420,- netto + Kindergeld 154,- + 500,- Unterhalt (derzeit, freiwillige Zahlung vom Vater)
Habe mich bereits zum Kurs für eine Sperrzeitverkürzung angemeldet, und eine Kopie dem Gericht gesandt.
Jetzt meine Frage:
1. Ist es möglich, daß bei der HV eine längere Fahrererlaubnisentziehung rauskommen kann? (zwischen 6 und 9 Mon)
2. Ist die Geldstrafe angemessen oder macht es sinn hiergegen vorzugehen?
Oder soll ich den Einspruch zurücknehmen?
(der Richter hat seinen Sohn durch einen Unfall mit Alkohol verloren und ist da gnadenlos)
Wie ist es mit der Sperrzeitverkürzung. Kann der Richter dies ablehnen?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 83 weitere Antworten zum Thema:
Strafbefehl Einspruch Strafe möglich?
Strafbefehl Einspruch Strafe möglich?




