Reklamation ohne Wirkung : Markise in falscher Höhe angebaut
| 09.03.2009 12:46 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Guten Tag,
Ich habe im Juni 2008 bei einer Fachfirma eine Markise gekauft und anbauen lassen. Obwohl sich der Mitarbeiter der Fachfirma vorher mehrfach meinen Bungalow angesehen hatte, wurde die Markise nicht in der Höhe angebaut, wie ich es mündlich in Auftrag gegeben hatte.
Die Markise hängt jetzt 20 cm unter dem Dachumlauf. Zwischen Terrassendecke Unterkante und Markise ist ein Luftschlitz von 10 cm. Es sieht krass aus!
Den Anbau der Markise habe ich seit dem mehrfach reklamiert.
Den Kaufpreis für die Markise habe ich überwiesen.
Die Arbeitskosten für das Anbringen der Markise habe ich erst mal einbehalten.
Statt der Reklamation nach zu kommen, wollte die Firma, dass ich für diese Arbeiten einen Neuvertrag abschließen. Das habe ich abgelehnt.
Auf meine eigentliche Reklamation ist die Firma nie eingegangen.
Seit dem fordert die Firma von mir die Arbeitskosten. Den Auftrag und damit die Reklamation hat sie geschlossen. Nur die Zahlung ist noch offen.
Die Markise hängt immer noch in falscher Höhe.
Bis zu welchen Zeitpunkt kann ich den Arbeitslohn weiterhin einbehalten?
Wie kann ich die Verjährung abwenden?
Was raten Sie mir, wie ich weiterhin vorgehen sollte?




