DE Frage geschrieben am 09.03.2009 11:20:12

Betreff: Verzugszinsen nachträglich berechnen?


Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2774
Ein Kunde zahlt meine Rechnungen immer wieder unpünktlich. Die Rechnungen beinhalten das genaue Fälligkeitsdatum und auch einen Hinweis auf die Anwendung des Gesetzes zur "Beschleunigung fälliger Zahlungen".

Gemahnt habe ich oft telefonisch, selten schriftlich.

Jetzt möchte ich für jede Rechnung, die unpünktlich bezahlt wurde, Verzugszinsen vom Tage der Fälligkeit bis zum Tag des Zahlungseingangs berechnen. Und das für alle Rechnungen, bei denen die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (also ab 2005).

Meine Frage: ist diese nachträgliche Berechnung von Verzugszinsen rechtmäßig bzw. habe ich einen Anspruch darauf?



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