Kündigungsfrist - Urlaubsanspruch
04.03.2009 17:22 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
| in unter 2 Stunden
Ich habe am 19. Januar 2009 ein neues Arbeitsverhältnis angetreten.
Wortlaut Vertrag –auszugsweise-:
…..
§4 Probezeit
1. Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.
2. Während der Probezeit kann mit einer Frist von
2 Wochen von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.
….
§6 Arbeitszeit
1. Vereinbart wird eine Teilzeitbeschäftigung
2. Regelarbeitszeit: Montag-Freitag: 5 Std/Tag
(8:30 – 13:30 Uhr)
Samstag: 4 Std/Tag
(8:30 – 12:30 Uhr)
1-2 mal im Monat
3. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 25 Stunden. Sie
wird nach Bedarf und Weisung des Arbeitgebers nach
betrieblichen Erfordernissen abweichend festgelegt und
ist i. d. R. an 5 Tagen in der Woche zu leisen.
4. Im Rahmen der in Absatz 2 vereinbarten Stunden kann
der Arbeitgeber beim Vorliegen betrieblicher
Erfordernisse die Arbeitszeiteinteilung ändern.
Eine entsprechende Information muß der Arbeitsnehmer
mindestens 3 Arbeitstage vorher erhalten.
§11 Urlaub
Es besteht Anspruch auf 20 Urlaubstage.
Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 19. Januar angetreten. Ich wurde am Samstag, den 07.02., Samstag, den 14.02. und Samstag den 28.02. eingeteilt und habe an diesen Tagen jeweils 4 Stunden gearbeitet. 3 Wochen lang habe ich also 6 Tage/Woche gearbeitet und keinen Ausgleichstag dafür erhalten.
Es handelt sich um eine Wäscherei, deren Annahmestelle Samstags regelmäßig geöffnet hat. Es handelt sich also nicht um außergewöhnlich hohen Arbeitsanfall, weswegen die Samstagsarbeit anfällt.
Am Montag, den 02.03. habe ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt, da ich eine neue, bessere Stelle antreten kann.
Meine Fragen:
1. Wann ist mein letzter Arbeitstag, wenn ich am 02.03. gekündigt habe?
2. Wieviele freie Tage/Urlaubstage stehen mir noch zu?
3. Am Samstag, den 07. März wurde ich bereits wieder zur Arbeit eingeteilt. Ist dies so überhaupt zulässig? Müssen Ausgleichstage für die Samstage gewährt werden?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
MfG
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