Küchenkauf mit Darlehensvertrag
27.02.2009 00:14 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Hallo,
ich habe am Samstag den 21.02.09 in einem Möbelhaus als Privatperson einen Kaufvertrag über eine Küche abgeschlossen..
Die Küche wurde gleich im Anschluss über ein in dem Möbelhaus abgeschlossenen Darlehensvertrag über eine externe Bank zu 0% Zinsen über einen gewissen Zeitraum mit einer Rate von x Euro mtl. finanziert.
Nun meine Frage :
Im Eifer des Gefechts habe ich den Kaufvertrag unterschrieben und
bin im Nachhinein aber doch nicht so zufrieden ( wenig Unterbringungsmöglichkeiten und teure E-Geräte ) und würde gern vom Kaufvertrag zurücktreten.
Handelt es sich hier um einen verbundenen Vertrag nach § 358 BGB
oder nicht ?
Lt. Darlehensantrag habe ich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, aber gilt dieses dann auch für den Kaufvertrag ?
Denn in dem Kaufvertrag steht nichts über ein Rücktrittsrecht des Käufers. ( Ausnahme : wenn Verkäufer nicht rechtzeitig liefert und auch nach Nachfrist nicht liefern kann u.s.w.)
Und auch der Darlehensvertrag bezieht sich im Widerruf nicht auf den Kauf im Möbelhaus.
Allerdings gibt es ein Beratungsprotokoll zum Beitrittsantrag einer Gruppenversicherung der xxxBank des Darlehensnehmer und dem Möbelhaus als Kooperationspartner.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, damit ich von einem evtl. Rücktrittsrecht noch während der Frist Gebrauch machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
PS : Wem muss ich, wenn überhaupt, zuerst widersprechen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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