Frage geschrieben am 26.02.2009 15:09:52Betreff: Verantwortung Arbeitgeber
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 820
Mach ich mich in irgendeiner Weise haftbar bzw. kann ich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dabei einen Unfall erleidet?
Antwort geschrieben am 26.02.2009 15:41:17
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Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 294
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Indem Sie den Arbeitnehmer in Kenntnis seiner alkoholbedingten Fahruntauglichkeit mit einem Kfz nach Hause fahren lassen, können Sie sich wegen Teilnahme (§§ 26, 27 StGB) an dessen Straftaten (z.B. §§ 315c, 316 StGB) strafbar machen. Hier kann Ihnen ggf. eine empfindliche Strafe drohen, wenn man bedenkt, dass der Arbeitnehmer einen Unfall mit im schlimmsten Fall Todesopfern verursachen könnte. Außerdem ist die zivilrechtliche Seite dann zu beachten, da Sie ggf. mithaften, weil die Haftungsbeschränkungen der §§ 104 ff. SGB VII nicht greifen.
Sie trifft gegenüber dem Arbeitnehmer zudem eine Fürsorgepflicht, was bedeutet, dass Sie gewährleisten müssen, dass er unbeschadet nach Hause kommt, wenn Sie schon die Arbeitsleistung durch ihn untersagen. Dies kann z.B. durch eine Heimfahrt durch einen anderen Mitarbeiter oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. eines Taxis geschehen. Die Trunkenheit bei der Arbeit können Sie zudem abmahnen und im Wiederholungsfall auch eine Kündigung aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
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