Kreditkartenmissbrauch - Recht auf Auskunftspflicht der Bank als Geschädigte
25.02.2009 14:46 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Rechtsanwalt Mirko Ziegler
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Mir wurde meine Handtasche inkl. Geldbeute und Kreditkarten in London gestohlen. Bei einer Kreditkarte und zwei EC Karten wurde keine falsche Pineingabe verzeichnet. Mit eine Kreditkarte wurde jedoch in mehreren Schritte Geld abgehoben, angeblich vor Kartensperrung und mit meinem Pin.
Da angeblich mit meiner Pin abgehoben wurde, habe ich wg. Sorgfaltspflichtsverletzung keinen Anspruch auf Rückzahlung der Summe.
In wie weit habe ich Anspruch auf die Auskunftspflicht der Bank.
Ich habe bislang, trotzt mehrfacher Aufforderungen, weder die Sperrbestätigung noch die Originale Bescheinigung zu den Uhrzeiten und Orten der Abbuchung erhalten (Was mir auch etwas eigenartig scheint).
Indirekt wurde mitgeteilt, dass das zu viel Mühe wäre, da der Fall ja klar läge (Sorgfaltspflicht).
Da ich telefonisch und "aus Versehen" zur Sperrzeit schon wiedersprüchliche Äusserungen der Bankmitarbeiter erhalten habe "die wurde doch erst am folgenden Tag gesperrt", würde ich gerne Einblick in die Daten (genaue Auskunft zum Automaten/Uhrzeit/Uhrzeit der Kartensperrung und zwar im Original) erhalten.
Habe ich Recht auf die Auskünfte und wie bringe ich die Bank dazu, mir die Auskünfte auch zu erteilen?
Vielen Dank
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