DE Frage geschrieben am 21.02.2009 23:13:35

Betreff: Bank macht Betrug


Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1843
Hallo,
ich habe ein richtig großes Problem.
Meine Bank hat einen sehr wichtigen Dauerauftag gelöscht und mich nicht darüber informiert.
Ich bekam die Bestätigung erst am 19.02.2009 um 14.00 Uhr, als ich mit einer Bankangestellten sprach, sie meinte, er würde nicht mehr existieren.
Der Dauerauftrag war deshalb wichtig, da im Juni 2007 von einen Gläubiger mein Konto gepfändet wurde und ich jeden Monat eine Rate von 20 € überwies.
Nun setzte ich mich mit dem Gläubiger in Verbindung und erfuhr, das seit Dezember 2007 kein Geld mehr einging. Das heißt, der Dauerauftrag wurde schon Mitte November 2007 gelöscht.Ich habe nochmal meine Kontoauszüge nachgesehen und es war jedesmal genügend Geld auf dem Konto. Somit hatte die Bank gar keinen Anlass, den Dauerauftrag zu löschen.
Für mich ist das hier voll Betrug.
Die hätten mich doch wenigstens informieren können , aber jedesmal wenn ich am Schalter Geld abhob, sagte man mir, ich soll die Rate für die Pfändung berücksichtigen. Somit ließen die mich im Anschein, der Dauerauftrag würde noch existieren.
Ich hab mich auch schlau gemacht. Ich weiß das es einen § gibt, der besagt, das die Bank bei Nichteinhaltung der Ausführung der Daueraufträge sich laut (BGB §676 b) strafbar machen und der Kunde das Recht hat den entstandenen Schaden , also die volle Summe des Überweisungsauftrages, sowie 5 % über den Basiszinssatz ( BGB §247 ) z.Zt. 1, 62 % verlangen kann.
Nun meine Frage :
Kann ich , wenn ich am Montag bei meiner Bank bin, sofort diesen Betrag verlangen ?? Was mache ich, wenn die den nicht auszahlen wollen ???? Kann ich Anzeige wegen Betruges machen ????
Wie soll ich mich verhalten ????

Bitte antworten Sie schnell !!!!!

Vielen herzlichen Dank


Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst danke ich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.

Zunächst ist zu unterscheiden, zwischen einer strafrechtlichen und einer zivilrechtlichen Beurteilung Ihrer Angelegenheit:

Strafrecht:

Voraussetzung für einen Betrug im Sinne des § 263 StGB – und nur dort und nicht im BGB ist der Betrug geregelt – ist es, dass jemand, in der Absicht sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch schädigt, indem er ihn über Tatsachen täuscht und damit eine auf einem Irrtum beruhende Vermögensverfügung hervorruft. Klassische Beispiele für einen Betrug sind etwa der Verkauf gefälschter Waren oder die Bestellung von Waren, ohne Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit.

In Ihren Schilderungen kann beim besten Willen weder einen Betrug noch ein anderes strafrechtlich relevantes Verhalten Ihrer Bank erkennen.

Zivilrecht:

Sollte Ihre Bank den Dauerauftrag grundlos gelöscht und Sie von der Löschung zudem nicht in Kenntnis gesetzt haben, dürfte diese damit die Ihnen gegenüber bestehenden Pflichten verletzt haben. Diese Verletzung vertraglicher Pflichten ist jedoch strafrechtlich nicht relevant.

Allerdings könnte Ihnen deshalb ein (zivilrechtlicher) Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Dieser könnte etwa darin liegen, dass Ihre Schuld gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger nicht getilgt wurde und deshalb weitere Zinsen angefallen sind. Unterstellt man eine Verzinsung von 10%, so dürfte der Ihnen damit entstandene Zinsschaden etwa bei 20 EUR liegen. Ob Ihnen durch die Nichteinhaltung der Ratenvereinbarung weiterer Schaden entstanden sein könnte, lässt sich Ihren Ausführungen nicht entnehmen. Letztlich dürfte Ihnen die Tatsache, dass Ihnen über ein Jahr nicht aufgefallen ist, dass der Dauerauftrag nicht ausgeführt wurde, jedoch als Mitverschulden ausgelegt werden, war Ihren Anspruch mindern würde.

Keinesfalls aber haben Sie Anspruch auf die volle Summe der monatlichen Überweisungsaufträge. Der von Ihnen zitierte § 676b BGB würde nur dann greifen, wenn die Bank das Geld von Ihrem Konto abgebucht, aber dem Überweisungsempfänger nicht gutgeschrieben hätte. Nach Ihren Schilderungen fehlt es aber bereits an der Abbuchung.

Sie sollten daher zunächst mit Ihrer Bank klären, warum der Dauerauftrag gelöscht wurde. Des Weiteren können sie im Falle einer unberechtigten Löschung den vorbenannten Zinnschaden (und evt. weitere, von Ihnen hier nicht genannte Schäden) geltend machen. Verweigert die Bank eine Auszahlung, so bleibt nur der Weg einer gerichtlichen Klage. Bei einem Schaden in Höhe von lediglich EUR 20.- rate ich davon aber dringend ab.

Daneben können Sie (bei Polizei oder Staatsanwaltschaft) jederzeit Strafanzeige gegen Ihre Bank stellen. Nach Ihren Schilderungen rate ich jedoch auch davon ab, da ich ein strafrechtlich relevantes Verhalten Ihrer Bank nicht erkennen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


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