Todesfall und Erbmasse
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk
| in unter 2 Stunden
Es geht um die Erbsache nach dem Todesfall der Grossmutter, die im Januar 2009 gestorben ist.
Folgende erben sind vorhanden (1 Sohn, 1 Tochter ist verstorben in 1990, deren Tochter hat sich um die Grossmutter gekümmert und ist im Text als Enkelin erwähnt)
Die Enkelin hat die Grossmutter in den vergangenen 7 Jahren versorgt, die Grossmutter befand sich in einem Pflegeheim seit 3 Jahren. Bei der Versorgung handelte es sich um das abwicklen von administrativen Dingen (Amtsgänge, Besuche, Klärungen mit dem Altenheim, Besorgungen für den täglichen Bedarf).
Sie hatte Kontovollmacht, in den vergangenen 3 Jahren gab es Verfügungen durch die Enkelin, um den täglichen Bedarf (Friseur, kleinere Besorgungen, Tagesgeldkonto des Pflegeheimes, Medikamente) der Grossmutter zu decken. Die Verfügungen beliefen sich auf durchnschnittlich unter 100€ im Monat, für die Ausgaben liegen nur noch teilweise Belege vor. Das Einkommen der Grossmutter deckte die laufenden Kosten für das Pflegeheim und Ihre anfallenden sonstigen Ausgaben.
Die Grossmutter hatte zum Todeszeitpunkt Anfang Januar noch einen geringen Geldbetrag (unter 500€) auf Ihrem Girokonto, es sind keine weiteren Vermögensstände vorhanden.
Vor 7 Jahren erfolgte der Übertrag eines Sparbuches an die Enkelin in Höhe von ca. 25.000DM. Dies sollte die Kosten für die Versorgung der Oma in den kommenden Jahren für die Enkeltochter decken, so der Wunsch der Grossmutter. Es gibt keine weiteren Unterlagen oder Vereinbarungen zu diesem Übertrag ausser der Umschreibung eines Sparbuches von der Grossmutter auf die Enkeltochter.
Von 1994-2005 wurde von der Grossmutter ein monatlicher Betrag in Höhe von 100€ an die Enkeltochter überwiesen, der monatlliche Ausgaben der Enkeltochter decken sollte, wenn Sie Besorgungen für die Grosseltern vornahm, desweiteren sollte es ein Zustupf für die Enkeltochter sein.
Desweiteren hat die Grossmutter zum Zeitpunkt der Schenkung handschriftlich verfügt, dass die Enkeltochter vollumfänglich für alle Rechtsgeschäfte (z.B. Bankgeschäfte) bevollmächtigt ist und ihr Sohn erst nach Beisetzung der Urne über den Tod informiert werden sollte. Dieses Dokument wurde unter Beisein eines in der Verfügung benannten Zeugen verfasst. Der Sohn der Grossmutter hat sich während Lebzeiten nicht um die Grossmutter gekümmert.
Folgende Fragen:
Wird der Sparbuchübertrag in die Erbmasse einfliessen, welcher Anspruch besteht hier für den Sohn?
Wird der monatliche Betrag in Höhe von 100€ von 1994-2005 in die Erbmasse einflissen, welcher Anspruch besteht hier für den Sohn?
Besteht ein Anspruch des Sohnes aufgrund der monatlichen Verfügungen durch die Enkelin von 2006-2009?
Kann die Versorgung durch die Enkeltochter in den vergangenen 7 Jahren monetär ausgedrückt und bewertet werden, dass dies in der Erbmasse berücksichtigt wird?









