Untervermietung nach Auszug aus gemeinsamer Wohnung bei 2 Hauptmietern Mietrecht, Wohnungseigentum
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Untervermietung nach Auszug aus gemeinsamer Wohnung bei 2 Hauptmietern


17.02.2009 11:40 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler


| in unter 1 Stunde

Hallo,
meine Ex-Partnerin und ich hatten als gemeinsame Hauptmieter eine Wohnung gemietet, aus der ich vor 5 Wochen wegen Trennung ausgezogen bin. Wir haben die Wohnung zum 30.04.2009 gekündigt, sie hat aber mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag ab dem 01.05.2009 abgeschlossen, da sie in der Wohnung bleiben will.
Zur Zeit suchen wir beide nach einem Untermieter, ich bis 30.04.2009, sie ab dem 01.05.2009. Da wir uns leider im Streit getrennt haben, ist eine Einigung schwer bis gar nicht möglich.
Ich habe schon mehrere Interessenten zu einem Besichtigungstermin zu ihr geschickt, wobei sie auch mit einer Person, die als Untermieterin am 21.02.2009 einziehen wollte, einverstanden und einig war. Es lag ausdrücklich ihr Einverständnis vor und ging nur noch um Formalitäten wie Schlüssel- und Zimmer-Übergabe. Am nächsten Tag meinte meine Ex-Partnerin dann aber, daß die Interessentin frühestens ab dem 01.04.2009 einziehen könnte, ohne eine plausible Erklärung dafür nennen zu können, wobei es aber ganz klar sowohl in meinem Interesse als auch im Interesse der Interessentin liegt, daß sie schnellst möglich dort einziehen kann.

Kann meine Ex-Partnerin willkürlich und aus reiner Schikane plötzlich ihre Zusage zurück ziehen und den möglichen Einzugstermin autonom und willkürlich bestimmen, zumal ihr die Person als Untermieterin ja recht wäre und sie die Interessentin ja nicht als Person ablehnt?

Vielen Dank.
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Auszug Wohnung Untervermietung gemeinsamer
17.02.2009 | 11:58

Antwort

von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler
241 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Aus reiner Willkür oder reiner Schikane kann Ihre Ex-Partnerin eine Zusage nicht zurückziehen. Wenn dies dennoch aus diesen Gründen geschieht, sollten Sie konkret prüfen lassen, ob Sie damit leistungsfrei für die anteilige Miete bis zum 30.04.2009 geworden sind. Dafür ist jedoch erforderlich, die „Willkür“ oder „Schickane“ gegebenenfalls auch nachweisen zu können.

Ich rate Ihnen daher, sich zunächst einmal mit der Interessentin in Verbindung zu setzen, um diese nach dem Einzugstermin bzw. den Hintergründen einer Änderung zu befragen. Zudem sollten Sie Ihre Ex-Partnerin auffordern, schriftlich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen, unter Androhung der Einstellung der Mietzahlung.

Verweigert danach Ihre Ex-Partnerin nachweisbar ohne nachvollziehbaren Grund oder aus reiner Schikane die Aufnahme eines/r Interessenten/in, kann dies zur Einstellung der Mietzahlung berechtigen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -





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