Untervermietung nach Auszug aus gemeinsamer Wohnung bei 2 Hauptmietern
17.02.2009 11:40 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
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Hallo,
meine Ex-Partnerin und ich hatten als gemeinsame Hauptmieter eine Wohnung gemietet, aus der ich vor 5 Wochen wegen Trennung ausgezogen bin. Wir haben die Wohnung zum 30.04.2009 gekündigt, sie hat aber mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag ab dem 01.05.2009 abgeschlossen, da sie in der Wohnung bleiben will.
Zur Zeit suchen wir beide nach einem Untermieter, ich bis 30.04.2009, sie ab dem 01.05.2009. Da wir uns leider im Streit getrennt haben, ist eine Einigung schwer bis gar nicht möglich.
Ich habe schon mehrere Interessenten zu einem Besichtigungstermin zu ihr geschickt, wobei sie auch mit einer Person, die als Untermieterin am 21.02.2009 einziehen wollte, einverstanden und einig war. Es lag ausdrücklich ihr Einverständnis vor und ging nur noch um Formalitäten wie Schlüssel- und Zimmer-Übergabe. Am nächsten Tag meinte meine Ex-Partnerin dann aber, daß die Interessentin frühestens ab dem 01.04.2009 einziehen könnte, ohne eine plausible Erklärung dafür nennen zu können, wobei es aber ganz klar sowohl in meinem Interesse als auch im Interesse der Interessentin liegt, daß sie schnellst möglich dort einziehen kann.
Kann meine Ex-Partnerin willkürlich und aus reiner Schikane plötzlich ihre Zusage zurück ziehen und den möglichen Einzugstermin autonom und willkürlich bestimmen, zumal ihr die Person als Untermieterin ja recht wäre und sie die Interessentin ja nicht als Person ablehnt?
Vielen Dank.
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